Hallo,
kann man z. B. den Vorgesetzten mittels einer Aktenvermerkung die in seinen Personalakte eingeheftet wird zu einer Stellungsnahme zwingen?
z. B. Vorgesetzter fordert permanent Überstunden von einer Teilzeitkraft, die 20 Stunden hat, weil ein anderer Arbeitnehmer im Urlaub ist. Die Teilzeitkraft arbeitet nur drei Tage in der Woche, hat also Donnerstag und Freitag frei. Muss aber laut Arbeitgeber im Urlaubsfall an diesen Tagen auch arbeiten. Die Teilzeitkraft spricht es an, doch der Chef sagt, nur man sollte flexibel sein, da ja im Krankheits- und Urlaubsfall die anderen Arbeitnehmer (eine Vollzeitkraft und eine Teilzeitkraft) ihre Arbeit auch mit übernehmen würden. Das Problem ist, sie soll die Vollzeitkraft vertreten. Die andere Teilzeitkraft hat andere Aufgaben, und hat Kinder die sie am Nachmittag zu betreuen hat. Das Problem betrifft dann alle anderen auch, da die Überstunden in Freizeit abgegolten werden, und sie dann mehrere Woche zusätzlich zum Urlaub fehlt. Kann man den Arbeitgeber (Vorgesetzten) irgendwie dazu bringen, dass er seinen Fürsorgepflichten nachkommt? Der Betrieb hat einen Betriebsrat der sich nicht darum kümmern bzw. Arbeitgeberhörig ist, der Vorgesetzte bringt nur diesen Spruch mit der Flexibilität. Es passiert nichts.
Gruß
harwin
