Aktfotografien von Kindern

Hallo,

als Hobbyfotograf interessiere ich mich sehr für Fotos anderer Fotografen, um daraus etwas zu lernen.

Bei meiner täglichen Streiftour durchs Internet bin ich auf die Website eines Fotografen gelangt, welcher hauptsächlich Aktaufnahmen macht.

Unter den Bildern in seiner Galerie war auch ein Aktbild eines jungen Mädchens (schätze mal ca. 12 Jahre alt).
Das Foto war künstlerischer Art, man konnte in der Pose weder Vagina, noch Busen richtig (die Vagina war komplett verdeckt, der Busen unter einem Tuch erahnbar) erkennen.

Meine Frage:

Wie ist es eigentlich rechtlich mit der Fotografie von Minderjährigen? Für mich ist es eigentlich nicht relevant, da ich keine Portraits (schon gar nicht Akt) wegen mangelnder Erfahrung fotografiere, aber interessieren würde es mich schon, was man da beachten muß.

Vielen Dank

MfG
Michael

Hallo Michael,

uiuiuiui schwieriges Thema…
also,
erst einmal eine Vorbemerkung,
Aktfotografie (leider auch die Pornografie) ist eine Kunstrichtung und somit erlaubt.
Somit ist auch nicht das Schffen solcher Bilder verboten.

Nun zu deinem Beispiel…

  1. Das Model ist anscheinend minderjährig.
    Gehen wir mal von einem Modelvertrag (ob mündlich oder schriftlich ist erst mal egal) aus.
    Da bedarf es erst einaml die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter i.d.R. die Eltern.
    §§106-108 BGB

  2. Hierbei handelt es sich um Aktfotografie.
    Ist nun das Schaffen solcher Bilder verboten?
    Nein! Aber etwas anderes- die zur Aufnahme möglicherweise notwendige sexuelle Handlung. Eine solche muß es für das entsprechende Bild aber gar nicht gegeben haben (z.B.: Montage). Aber Achtung: seit vergangenem Jahr ist auch das Verbreiten solcher Montagen strafbar, wenn ein Abgebildeter minderjährig ist
    vgl. §§180+182 StGB.
    http://lawww.de/Library/stgb/180.htm

Also sehr mit Vorsicht zu betrachten, und, ohne das Foto genauer zu kennen, zu beurteilen.
Bitte nu aber nicht den Link veröffentlichen.
EVENTUELL strafbare Handlungen müssen ja nicht auch noch in www verbreitet werden.
Gruß
der Alex

Gesunder Menschenverstand
Moin Michael,

ob ich etwas beachten muß in Hinsicht auf die rechtlichen Folgen erscheint mir hier nicht die richtige Fragestellung.
Das schutzbefohlene Kind steht an erster Stelle und somit fest als tabu. Wir Erwachsenen, mit all unseren Phantasien, sollten doch, gerade weil wir die Grenzen definieren, sie auch einhalten. Kunst hin oder her, nenn mich dogmatisch, unaufgeklärt, hinterwäldlerisch oder sonst wie, darf nicht alles ! Kinder haben in der erotischen Abbildung jedweder Art nichts, aber auch gar nichts und ich meine NICHTS verloren !!!

Ich weiß nicht was dir dein Menschenverstand bei der Betrachtung gesagt hat. Aber bei deiner Fragestellung stellen sich mir die Nackenhaare auf.

In der Hoffnung, das ich dich mißverstanden habe:

Gruß, Lutz

PS: Sollte ich dich richtig verstanden haben :

Kein Gruß, Lutz

Nun ja…
Hallo Lutz,

Wir Erwachsenen, mit all unseren Phantasien, sollten
doch, gerade weil wir die Grenzen definieren, sie auch
einhalten.

-leider, leider ist dieses oftmals nicht der Fall. Aus diesem Grunde mussten ja erst Gesetze geschaffen werden.

Kinder haben in der erotischen Abbildung jedweder Art
nichts, aber auch gar nichts und ich meine NICHTS verloren !!!

-nun ja, das sehe ich ein wenig differenzierter. Nimm z.B. mal ein s/w Kinder -->Babyportrait wie sie zu hunderdtausenden auch gemacht werden.
Das Baby ist darauf nakisch und liegt in einem weißen Samtirgendwas vor schwarzem Hintergrund.
Des ganze noch hart und ein wenig seitlich beleuchtet und schon hast du eine künstlerische Aktaufnahme für die Eltern.
Niemand wird etwas schlimmes dabei finden, ganz im Gegenteil „…ach wie süüüs der Kleine…“ :smile:
Trotzalledem ist und bleibt des eine Aktaufnahme eines minderjährigem mit sicherlich erotischen Beiwerk.
Ich denke, man kann dort nicht pauschal urteilen, sondern muss eher eindeutige Grenzen festlegen.

gruß
der Alex
Nur um noch einmal ganz klar zu formulieren…
ICH MEINE UNTER GAR KEINEN UMSTÄNDEN KINDERPORNOGRAFIE!!!
He he, das mit deinem PS find ich jut.

1 Like

Hallo Michael,

Bei meiner täglichen Streiftour durchs Internet bin ich auf
die Website eines Fotografen gelangt, welcher hauptsächlich
Aktaufnahmen macht.

Verständnisfrage:
Akt = Abbildnis eines (fast) nackten Körpers ? richtig ?

Unter den Bildern in seiner Galerie war auch ein Aktbild eines
jungen Mädchens (schätze mal ca. 12 Jahre alt).
Das Foto war künstlerischer Art, man konnte in der Pose weder
Vagina, noch Busen richtig (die Vagina war komplett verdeckt,
der Busen unter einem Tuch erahnbar) erkennen.

Meine Frage:

Wie ist es eigentlich rechtlich mit der Fotografie von
Minderjährigen? Für mich ist es eigentlich nicht relevant, da
ich keine Portraits (schon gar nicht Akt) wegen mangelnder
Erfahrung fotografiere, aber interessieren würde es mich
schon, was man da beachten muß.

Ich hatte meinen Vorpostern den Eindruck, dass für diese gilt Aktfoto = Pornobild. Nach dieser Def. haben meine Eltern mind. 100 Kinderpornobilder geschossen. Warum ? Sie hat uns drei Geschwister am FKK- Strand fotografiert. Soviel zu meinem Background.
Ich denke man muss zwei Sachen unterscheiden: Abbildungen zur Erregung sex. Handelungen oder von sex. Handellungen (beides = Porno) und Bilder, die nicht dazu dienen (=künstlerische Bilder).
Die Grenze zwischen beiden ist kulturell bestimmt und dementsprechend versschiebt sie sich in Abhängigkeit von Raum (D vs. USA) und Zeit (heute vs. vor 100 J.). Das heisst, du wirstnie die Sicherheit haben, das ein heute geschossenes Foto auch morgen als ‚unpornografisch‘ gewertet wird…
Was tun sprach dr Fotograf. Neben dem schriftl. Einverständnis der Eltern und dem Modellvertrag sollteeine Vertrauensperson des Kindes beim Shooting dabei sein. Das fertige Bild würde ich von Mutter und von externen Fachleuten gegensehen lassen.

Tschuess Marco.

Hi,

Ich weiß nicht was dir dein Menschenverstand bei der
Betrachtung gesagt hat. Aber bei deiner Fragestellung stellen
sich mir die Nackenhaare auf.

?

Ich wollte eigentlich nur wissen, es Differenzierungen bei Aktfotos (künstlerische Darstellung von nackten Personen, wo es hauptsächlich um das zusammenwirken von Pose und Körper geht) und Pornos (Abbildung von Körpern mit sexuellem Hintergrund) von Minderjährigen (rechtlich gesehen) gibt.

Sprich: ist es grundsätzlich verboten, Minderjährige nackt abzulichten und zu veröffentlichen (natürlich nur mit deren Einverständnis und der Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).
Ich ging eigentlich immer davon aus, daß es ab 14 mit Einverständnis erlaubt ist und darunter nicht.

Mich hat es halt gewundert, das ein relativ Fotograf ein Aktfoto von einer Minderjährigen auf seiner Homepage veröffentlicht hat.

Zum Bild:

Das betreffende Bild (von ca. 20 Bildern mit Männern und Frauen) war IMHO nicht sexueller Richtung. Hätte man nicht das Gesicht erkennen können, wäre nicht mal zu sehen gewesen, daß es sich um eine Minderjährige handelt, weil man weder Vagina noch Busen sehen konnte.

MfG
Michael

Hi Michael,

also zuerst einmal verstehe ich Deine Frage (bzw. den Grund für Deine Frage)nicht ganz. Einerseits machst Du kein Portrait und Akt, andererseits stellst Du diese Frage.
In einschlägigen Kiosken gibt es (oder gab es) diese FKK-„Fach“-Zeitschriften, die schon in ihrem Titel den Hinweis trugen, daß es sich bei den „Modellen“ um Kinder handelt.
Dazu kann ich nur eines sagen: bei der Vorstellung, wie sich einige „Herren“ daran ergötzen wird mir schlecht!
Sowas nenne ich KRANK und ein Verbrechen an den Kindern!

Grüße
HylTox

Hi,

also zuerst einmal verstehe ich Deine Frage (bzw. den Grund
für Deine Frage)nicht ganz. Einerseits machst Du kein Portrait
und Akt, andererseits stellst Du diese Frage.

Ich dachte, es wäre verboten, Bildern von Minderjährigen zu veröffentlichen, wo sie nackt dargestellt werden.

Als ich das Bild (man konnte nur am Gesicht erkennen, daß es sich um ein Kind handelte, Vagina und Busen waren nicht erkennbar, bzw. nur angedeutet) sah, wollte ich halt wissen, ob es da rechtliche Unterscheidungen zwischen Akt und Porno gibt.

In einschlägigen Kiosken gibt es (oder gab es) diese
FKK-„Fach“-Zeitschriften, die schon in ihrem Titel den Hinweis
trugen, daß es sich bei den „Modellen“ um Kinder handelt.

Ich habe das Heft noch nie gesehen, aber mal 'ne Reportage darüber gesehen.
Mit Akt haben die Bilder rein gar nichts zu tun.

Viele Menschen stellen Akt mit Pornos gleich, obwohl es bei Akt um Kunst geht und der Fotograf darauf achtet, den Körper in bestimmten Posen vorteilhaft darzustellen.
Da sieht man auch schon des öfteren hervorragende Bilder von 80 jährigen Männern.

MfG
Michael

Kunst…
Hallo zusammen,

nur noch einmal den Hinweis,

ob es da rechtliche Unterscheidungen zwischen Akt und Porno
gibt.
obwohl es bei
Akt um Kunst geht und der Fotograf darauf achtet, den Körper
in bestimmten Posen vorteilhaft darzustellen.

Beides KANN auch Kunst sein.
(Ich möchte hier weder das eine noch das andere befürworten, sondern bleibe neutral)

Viele Menschen stellen Akt mit Pornos gleich

Das ist wie gesagt reine Deffinitionssache, u.a. kulturell und auch Jahrgangsmäßig bestimmt.
Auch eine ottonormalsterblich Aktfotografie KANN von meiner Oma als pornografisch angesehen werden.
vgl. Oswald Kolle

Ganz klar hier noch einmal der Hinweis auf das StGb:
"…
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

  1. durch seine Vermittlung oder

  2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar.
…"

Gruß
der Alex