AktG - Antwortpflicht der Vorsitzenden

Hallo,

stimmt es dass der Vorstandsvorsitzende an Ihn adressierte Briefe und Faxe beantworten muss, und dazu per Gesetz verpflichtet ist - moralisch dürfte das ja eine andere Frage sein…

Danke&Gruß

Hallo

stimmt es dass der Vorstandsvorsitzende an Ihn adressierte
Briefe und Faxe beantworten muss, und dazu per Gesetz
verpflichtet ist - moralisch dürfte das ja eine andere Frage
sein…

Nein, so ganz sicher nicht. Eine Pflicht zur Beantwortung aller Briefe an den Vorsitzenden kennt das Gesetz nicht, insb. müsste er dann ja auch auf jeden Werbebrief antworten, wenn das so allgemein gefasst ist.

Das wird hier möglicher Weise verwechselt mit der Auskunftspflicht des Vorstandes gegenüber den Aktionären auf der Hauptversammlung gem. § 131 AktG. Aber auch das bezieht sich nur auf das gesammte Organ und nicht auf den Vorsitzenden.

(Was sollte auch der Sinn einer solchen Regelung sein?).

Gruß
Dea