Aktien gekauft und mit Gewinn verkauft was jetzt

Wir nehmen mal an, jemand hat einige Aktien 1999 gekauft

für sagen wir 3600€

jetzt hat er die 2007 verkauft und bekam 9300€ dafür.

Wie muss er die angeben bei der Steuererklärung. Was dürfte das Finanzamt vom Umschichten des Vermögens abnehmen,

Marco

Wie muss er die angeben bei der Steuererklärung. Was dürfte
das Finanzamt vom Umschichten des Vermögens abnehmen,

Meines Wissens nichts, weil die Aktien länger als ein Jahr gehalten wurden.

Hallo Marco,

hierbei handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft, sofern die Aktien nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, bzw. dort gehalten wurden. Wenn etwa der Handwerksmeister liquidie Mittel anlegen wollte.

Für private Veräußerungsgeschäfte gilt § 23 EStG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__23…). Besitzt man nun Wertpapiere, so besteht eine sog. Speuklationsfrist von einem Jahr. Hat man die Aktien also über ein Jahr nach der Anschaffung immer noch in seinem Depot, so können Sie steuerfrei veräußert werden.

In dem genannten Fall wurden die Aktien wesentlich länger gehalten. Der Fiskus geht demnach, was den Veräußerungsgewinn angeht, leer aus.

VG
Sebastian

Vielen Dank Euch beiden ein Stern vergeben …

Wie muss er die angeben bei der Steuererklärung. Was dürfte
das Finanzamt vom Umschichten des Vermögens abnehmen,

Meines Wissens nichts, weil die Aktien länger als ein Jahr
gehalten wurden.

funktioniert aber nicht