Aktien Gewinn mit Verlust verrechen

Guten Tag,

Kann man Gewinn von neuen Aktienen (gekauft im Jahr 2010) mit Verlust von alten Aktien (gekauft sehr lang vor 2009) verrechnen lassen ? gibt es irgend Bedingungen für die Verrechnen ?

Danke für die Antworte

Xiu Mai

Hallo!

Wenn der Verlust innerhalb der Spekulationsfrist (=1 Jahr) realisiert (=Verkauf) wurde, dann ja. Das geht noch bis 31.12.2013 (Übergangsregelung im Rahmen der Abgeltungsteuer).

Gruß

Jörg

Die „neuen“ Vorschriften zur Abgeltungssteuer erlauben, alte Spekulationsverluste bis 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen zu verrechnen. (§52a Abs. 10 EStG) Insoweit werden Altverluste besser behandelt als Neuverluste. Denn neue Spekulationsverluste (mit ab 2009 angeschafften Papieren) kann man nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen, nicht aber mit obigen Gewinnen. Alte Spekulationsverluste hingegen mit Spekulationsgewinnen UND sogar mit Dividenden und Zinsen.

Was man genau beachten muss, steht hier:

Abgeltungssteuer erlaubt Uralt-Spekulationsverluste …

Hallo,

Die „neuen“ Vorschriften zur Abgeltungssteuer erlauben, alte
Spekulationsverluste bis 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung
von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen zu
verrechnen. (§52a Abs. 10 EStG) Insoweit werden Altverluste
besser behandelt als Neuverluste. Denn neue
Spekulationsverluste (mit ab 2009 angeschafften Papieren) kann
man nur mit Spekulationsgewinnen verrechnen, nicht aber mit
obigen Gewinnen. Alte Spekulationsverluste hingegen mit Spekulationsgewinnen :UND sogar mit Dividenden und Zinsen.

sagen die folgenden Quellen nicht etwas Anderes aus?

Aus „Finanztest Spezial Abgeltungssteuer“ v. 09/2008:

„Ab 2009 dürfen sie die Einnahmen aus Kapitaleinkünften und die Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften … untereinander verrechnen.
… Eine Ausnahme gilt für den Verkauf von Aktien. …“

U.a. bei „steuernetz.de“ heißt es :

"Nicht möglich ist eine Verrechnung von Altverlusten mit Zinsen und Dividenden… . "

Gruß
Pontius

sagen die folgenden Quellen nicht etwas Anderes aus?

U.a. bei „steuernetz.de“ heißt es :

"Nicht möglich ist eine Verrechnung von Altverlusten mit
Zinsen und Dividenden… . "

Das ist richtig. „Einfach so“ Zinsen und Dividenden mit Alt-Verlusten verrechnen geht nicht.
Deshalb hatte ich ja auch geschrieben:

„alte Spekulationsverluste bis 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen verrechnen.“
Im verlinkten Beitragheißt es:
„3.Kaufen Sie Papiere mit separatem Zins- oder Dividendenschein. Diese Scheine verkaufen Sie jeweils kurz vor Fälligkeit, um diese Gewinne mit Ihren alten Spekulationsverlusten zu verrechnen. Wichtig: Die Aktie oder das Rentenpapier selbst müssen Sie behalten.“

Fazit:
Direkte Verrechnung von Alt-Verlusten mit Zinsen: NEIN.
Wenn man es richtig macht: JA.
„Richtig“ heißt: „Papiere mit separatem Zins- oder Dividendenschein kaufen und jeweils kurz vor Fälligkeit verkaufen, um diese Gewinne mit Ihren alten Spekulationsverlusten zu verrechnen.“

Danke für die Klarstellung. owT