Aktien Kapitalerhöhung Bezugsrecht

Hallo Freunde
Meine Bank hat mir Bezugsrechte der Deutsche Lufthansa AG (ISIN DE000A3E5B58) gutgeschrieben. Die Bezugsrechte habe ich bekommen, weil die LH eine Kapitalerhöhung gegen Bareinzahlung durchführt. Ich kann, per Weisung an die Bank, die Bezugsrechte für die neuen Aktien der Gesellschaft zu einem festgelegten Preis von 3,58€ kaufen.

Im Direkthandel ist der Kaufpreis aber mit 2,53€ zu haben.

Wie ist das zu verstehen?

Wird der Kauf über den Direkthandel nicht der Kapitalerhöhung zugerechnet?

Werden die Aktienkauf über den Direkthandel als Neukauf steuerlich bewertet?

Werden die Aktien, die über das Bezugsrecht gekauft werden, steuerlich dem Altbestand zugerechnet?

Vielen Dank
Ricko

Hallo,
für 3.58 gibt es die jungen Lufthansa-Aktien ab 04. Oktober. Der Preis des Bezugsrechts ist ca. 2.53.

Wenn Du kein Aktionär bist, kannst Du jetzt zu 2.53 ein Bezugsrecht erwerben, damit am 01. Oktober junge Lufthansaaktien ziehen.

Umgekehrt, wenn Du Aktionär bist und aber nicht ziehen willst, kannst Du jetzt Dein Bezugsrecht für 2.53 (eigentlich sind es schon 2.39) verkaufen. Damit wirst Du ungefähr für den Fall von 8.50 auf 6.20 entschädigt. Rein rechnerisch ist der Preis der LHA-Aktien am 04. Oktober 2.39 + 3.58 = 5.97.

  1. Frage, ja, ist ein Neukauf.

  2. Frage, nein. Es gibt die alten Aktien, das Bezugsrecht, und eventuell die jungen Aktien. Fragst Du wegen Altbestand von vor der Abgeltungssteuer?

hallo hroptatyr

danke für die schnelle Antwort.
Ja, meine Frage bezieht sich auf den altbestand. Ich habe meine LHA behalten weil ich, trotz der Wertentwicklung der Aktien inclusive der damaligen Dividenden noch immer eine Rendite von ~2% habe.
Ich habe auch weiter gesucht und bin auf die Seite https://www.aktiencheck.de/exklusiv/Nasdaq-Lufthansa_ex_Bezugsrecht_optisch_verbilligt_Aktienanalyse-13675238 gestossen, die auch die Wertermittlung gut darstellt.

Gruß
Ricko

Hallo,

ja, leider nicht. Die jungen Aktien sind garantiert ein Neugeschäft. Du kaufst sie ja zu 3,58.

Unischer bin ich mir beim Bezugsrecht. Das sollte jemand mit Steuerkenntnissen bewerten. Es ist zwar ein neues Instrument, aber das Anrecht darauf leitet sich aus dem Altbestand ab. Hier gibt es obendrein drei Pfade:

  • Du behältst es und ziehst die jungen Aktien, dann hast Du kein Veräußerungsgeschäft getätigt (sowohl nach altem als auch neuem Steuerrecht).
  • Du behältst es und ziehst keine jungen Aktien, dann ist es wertlos verfallen (auch hier errechnet sich die Steuer als 0 - 0 = 0)
  • Du verkaufst es. Hier käme es auf die steuerliche Behandlung an. Da soll jemand anderes eine Aussage treffen.