Aktien: Lieber im Privat- o. Betriebsvermögen?

Ich stelle mir die Frage, ob es für einen bilanzierenden Selbständigen nicht grundsätzlich IMMER besser ist Aktien im (gewillkürten) BV zu halten. Wenn die Aktien steigen, steht man aufgrund des Steuerstundungseffekts LEICHT besser da. Wenn die Aktien fallen, steht man sogar DEUTLICH besser da.

Ich entwerfe nachstehend einen Musterfall und bitte um Info, wo der Denkfehler liegt oder um Bestätigung des dargelegten Sachverhalts.


Ertrag 200.000 Euro, Aufwand 40.000 Euro, angedachter Investitionsbetrag: 50.000 Euro, es wird konstant eine Grenzsatzbesteuerung in Höhe von ca. 50% (EK, Soli, Kirche, GewerbeSt) unterstellt

Fall A: Verdopplung der Aktieninvestition nach 10 Jahren (=7% Rendite p.a.)

Rechnung Privatvermögen:

  1. Angedachter Investitionsbetrag wird durch Steuer halbiert; jetzt also: 25.000 Euro
  2. Wert Aktien nach 10 Jahren: 50.000 Euro
  3. Wert nach Abgeltungssteuer: 43.750 Euro

Rechnung (gewillkürtes) Betriebsvermögen:

  1. Angedachter Investitionsbetrag: 50.000 Euro
  2. Wert Aktien nach 10 Jahren: 100.000 Euro
  3. Wert bei Entnahme (50% Steuer): 50.000 Euro

= Ergebnis bei gwillkürtem Betriebsvermögen ist „LEICHT“ besser

Fall B: Nach 10 Jahren liegen Aktien 30% unter Einstandskurs

Rechnung Privatvermögen:

  1. Angedachter Investitionsbetrag wird durch Steuer halbiert; jetzt also: 25.000
  2. Wert Aktien nach 10 Jahren: 17.500 Euro
  3. Wert nach Abgeltungssteuer: 17.500 Euro

Rechnung (gewillkürtes) Betriebsvermögen:

  1. Angedachter Investitionsbetrag: 50.000 Euro
  2. Wert Aktien nach 10 Jahren: 35.000 Euro
  3. Abschreibung: 15.000 Euro
  4. Positver Steuerereffekt durch Abschreibung: 7.500 Euro
  5. Wert bei Entnahme: 35.000 Euro + Steuereffekt 7.500 Euro = 42.500 Euro

= Ergebnis bei gwillkürtem Betriebsvermögen ist „DEUTLICH“ besser


Kommt im Betriebsvermögen etwa die Thesaurierungsbesteuerung (28,25%) zur Geltung, so dass gar nicht 50.000 Euro investiert werden könnten, sondern nur rund 36.000 Euro und später bei Entnahme dann die anderen 25% nachgezahlt werden müssen?

Falls ein(e) Kundige® mitliest, wäre es schön, den Musterfall mit korrigierten Zahlen hier lesen zu können; dann können keine Kommunikationsmißverständnisse auftreten.

Vielen Dank schon mal!

Hallo,
ganz ehrlich!
ich empfehle Dir Dich bezüglich dieser Fragestellung an einen Steuerberater Deines Vertrauens zu wenden, wobei m.E. ein konkreter, tatsächlicher Fall mehr Sinn macht als Hypothesen.
Ich selbst bin weder Bilanzbuchhalterin, noch Steuerfachassistent, noch Steuerfachwirt, sondern eine ganz normale Steuerfachangestellte und würde mich mit solch einer Problematik an meinen Chef wenden.
Ich kann Dir hierbei leider nicht weiterhelfen.
LG und viel Erfolg!

Hallo
Ich kann die da nicht weiterhelfen.

Hallo,

das ist eine echte st.beraterfrage.
Da ich keiner bin, nur meine private zurückhaltende meinung.

Ich sehe keinen fehler in ihrer darlegung - zur thesaurierungsbest. kann ich nichts sagen.

Es ist aber definitiv nicht immer so, dass privatanlage die anlage im betriebsvermögen steuerlich schlägt.

mfg ignaz

Hallo,

leider kenne ich mich mit Aktion überhaupt nicht aus.
Nur im Privatvermögen spielt der Kauf- bzw. Verkaufspreis außerhalb dere Spekulationsfrist keine Rolle (soweit ich weiss). Und gibt es gewillkürtes BV bei Aktien (bei Personengesellschaften) übeerhaupt, wenn kein geschäftlicher Zusammenhang besteht?

Sorry

hallo , leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen. gruss m.b.

Der unterschied ist natürlich, dass im PV die abgeltungssteuer wirkt (auszahlungsbetrag nach KapEst und Soli 73,265%) und die aufwendungen durch den sparer-Pauschbetrag ihv 801 € abgegolten sind, während im BV das Teileinkünfteverfahren gilt (40% steuerfrei), aufwendungen dagegen unbegrenzt ihv 60 % abgezogen werden können.
Eine Einlage ins betreibsvermögen erfolgt nach neuerer BFH-Entscheidung immer zu den anschaffungskosten, egal, ob der teilwert über oder unter den anschaffungskosten liegt.
In deinem Beispiel nun:

Rechnung Privatvermögen:

  1. Angedachter Investitionsbetrag 25.000
  2. Wert Aktien nach 10 Jahren: 50.000 Euro
  3. abzgl. Sparer-Pauschbetrag 801 €
  4. Wert nach Abgeltungssteuer: 49.199 x 73,625 % = 36.222 Euro.

Unter dem Strich verbleiben 36.222 €.

Rechnung (gewillkürtes) Betriebsvermögen:

  1. Angedachter Investitionsbetrag: 50.000 Euro
  2. Wert Aktien nach 10 Jahren: 100.000 Euro
  3. 100.000 x 60 % = 60.000
  4. Abzgl Aufwendungen (60%) = ???
  5. Dieses Ergebnis dann nach dem persönlichen Steuersatz (im Beispielsfall 50 %).

Dafür wird die einbehaltene Kapitalertragssteuer (wie im PV 73,625 % Auszahlung) bei Ausschüttungen auf die geschuldete Einkommensteuererklärung angerechnet.