Aktien mit und ohne Bezugsrechte?

Hallo geschätzte Spezialisten,

ich habe kürzlich bei der Bank RBS-Aktien (Royal Bank of Scotland) kaufen wollen und die Sachbearbeiterin sagte, wie wisse nicht ob das klappt, es hinge davon ab, ob sie an dem betreffenden Tag gehandelt würden. Ich sollte nachmittags noch einmal anfragen. Es vergingen Stunden und ich bediente mich erstmalig meines Online-Bankings und sofortigem Erfolg.
Also orderte ich und rief bei der Bank an, die dann allerdings auch schon geordert hatte. Nun ja, dachte ich, die kosten im Moment ja nicht so viel, also okay. Jetzt kommt der Klops: für die von mir georderten Aktien kann ich jetzt Bezugsrechte kaufen, während diese Möglichkeit für die von der Bank georderten Aktien nicht besteht! Mein Sachbearbeiter sagte mir dann, das läge an den unterschiedlichen Bezeichnungen und zwar einmal ISIN GBOOO75477838 (die von mir georderten) und einmal ISIN US7800977214 (Bankorder) für die es keine Bezugsrechte geben würde. Was ich daran nicht verstehe ist, dass wenn das Unternehmen eine Kapitalaufstockung durchführt, doch alle Aktien entsprechend davon betroffen sein müßten. Bekommt die Bank dann vielleicht die Bezugsrechte als Provision?
Ich warte schon gespannt auf die Auskunft der Experten, im voraus
vielen Dank
Garnet

Hallo,

Bezugsrechte gibt es nur (!) für Altaktionäre, da diese durch die Kapitalerhöhung in ihrer Vermögensposition geschädigt werden. Ihr Anteil am Unternehmen vermindert sich.
Mit der ersten Kennnummer (die Du geordert hast) komme ich nicht weiter.
Kann es nicht sein, dass Du die neu ausgegebenen Aktien gekauft hast und nicht Bestände von Altaktionären ?

VG
Sebastian

Hallo Sebastian,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung, zur besseren Übersicht folgende Daten

  1. WKN 865142/ISIN GB0007547838 (das sind die von mir georderten)
  2. WKN AOM53P/ISIN US7800977214 (Bankorder)
    beide Positionen werden in Großbritannien „verwahrt“
    beide Positionen wurden bei der Frankfurter Börse gehandelt.
    Meine Position wurde um 14.42 gebucht zum Kurs von 4.42 Euro
    die Bank" wurde um 12.40 gebucht zum Kurs von 4.72 Euro,
    das sind meine eigenen Notizen zum Preis, die Bank hat aber einen etwas höheren Kurs berechnet a) 4,70 und b)4,91, da kann ich aber noch mit leben, ich fande deswegen keinen Disput an.
    Ich hoffe, dass das ganze jetzt etwas übersichtlicher ist, aber ich sehe keine Möglichkeit beim Ordern die eine von der anderen Aktie zu unterscheiden (alte oder neue Aktien)
    VG
    Garnet

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Hi,

die von mir georderten Aktien kann ich jetzt Bezugsrechte
kaufen, während diese Möglichkeit für die von der Bank
georderten Aktien nicht besteht! Mein Sachbearbeiter sagte mir
dann, das läge an den unterschiedlichen Bezeichnungen und zwar
einmal ISIN GBOOO75477838 (die von mir georderten) und einmal
ISIN US7800977214 (Bankorder) für die es keine Bezugsrechte
geben würde.

interessant wäre, wie konkret dein Auftrag lautete. Die Bank hat nämlich nicht die Aktie selbst sondern ein ADR gekauft. Das ist zwar preislich fast identisch, hat aber auch neben gewissen Vorteilen hauptsächlich seine Tücken und Nachteile. Das oft fehlende Durchreichen von Bezugsrechten ist einer davon. Das nicht vorhandene Stimmrecht auf der Hauptversammlung, sofern man denn überhaupt als Gast teilnehmen darf, ein anderer. Auch kann es Probleme bei der Dividendenzahlung geben.

Je nach Klarheit des Auftrags wäre eine Rückabwicklung des Geschäfts möglicherweise angebracht. Die Bank sollte aber in der Lage sein, den Unterschied zwischen Aktie und ADR zu erläutern und darlegen können, warum sie ausgerechnet die ADRs und nicht die Aktien gekauft hat.

Was ich daran nicht verstehe ist, dass wenn das
Unternehmen eine Kapitalaufstockung durchführt, doch alle
Aktien entsprechend davon betroffen sein müßten. Bekommt die
Bank dann vielleicht die Bezugsrechte als Provision?

Da die Papiere, die deine Bank für dich gekauft hat, keine Aktien sondern ADRs sind (http://de.wikipedia.org/wiki/American_Depositary_Rec…), kann es durchaus sein, daß Inhaber kein Bezugsrecht erhalten, nicht mal einen Barausgleich dafür.

Berichte mal, was deine Bank dazu sagt.

Gruß
Nils

zur Info und Klarstellung
Hallo,

zur Info und Klarstellung.

VG:vielen Dank für die schnelle Beantwortung, zur besseren

Übersicht folgende Daten

  1. WKN 865142/ISIN GB0007547838 (das sind die von mir
    georderten)

dies sind
ROYAL BK OF SCOTLD GRP PLC,THERegistered Shares LS -,25
Also die Aktien der Gesellschaft.

  1. WKN AOM53P/ISIN US7800977214 (Bankorder)

dies sind
Royal Bk of Scotld Grp PLC,TheReg. Shares (ADRs)
also „American Depository Receipts“

Die Bank hat also nicht die Aktien gekauft !!!

Zum besseren Verständnis
http://boersenlexikon.faz.net/adr.htm

Gruss
Börsenfan1968

Der Auftrag an die Bank würde mich doch mals sehr interessieren, da sie keine Aktie sondern das ADR gekauft hat.

Für dieses gilt für den 29.05. das folgende Event:

Cash distribution:
Stock dividend in cash (23)
Will heissen es wird (vom ADR Agent)automatisch die Aktie bezogen, verkauft und der Betrag als Dividende ausgeschüttet.
Natürlich noch unter Abzug von 0,02 USD Agent Fee wie bei ADRs üblich…

In der Regel sollte man - sofern es keine Restriktionen gibt - mmer die Orginalaktie kaufen.

Wobei es hier vielleicht Sinn mact um die UK Stamp Duty zu umgehen…

Gruss Ivo

Hallo Börsenfan1968,

vielen Dank für die Information, aber jetzt sind mir die Hände gebunden Ich hatte zwischenzeitlich mit meinem Sachbearbeiter gesprochen, der mir die Gebühren für beide Positionen erstattet hat. Soetwas nennt man „good will“ und mir nimmt es etwas den Wind aus den Segeln. Ich denke, dass jetzt der Kauf noch rückgängig gemacht werden könnte, aber für Aktien mit Bezugsrechten (mußte bis zum 29.5. deklariert werden) sehe ich keine Möglichkeit, oder?

Gruß
Garnet

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