Folgendes Szenario:
A bekommt demnächst die Möglichkeit, Aktien zu kaufen. Die Optionen belaufen sich auf ca 8.800 Aktien. Der Optionspreis beträgt 1,35 €, die Aktien haben zzt einen Wert von ca 2,18 €. Mit wieviel Steuern muss A rechnen, wenn die Aktien am Stichtag ge- u gleich wieder verkauft werden (kein Kapitaleinsatz seitens A notwenig)? Gibts da bestimmte Prozentsätze? Und wie sieht es aus mit Sonderabgaben an Vater Staat, Stichwort „Spekulation“? Da gibts doch sicherlich auch heftig Steuern drauf, oder?
Guten Morgen,
Wenn du was gewinnst, gibst Du es in der Einkommenssteuererklärung als Einkommen an. Es gibt keine Sonderabgaben. Warum soll das Spekulation sein?
Mit wieviel Steuern muss A rechnen, wenn die Aktien am
Stichtag ge- u gleich wieder verkauft werden (kein
Kapitaleinsatz seitens A notwenig)? Gibts da bestimmte
Prozentsätze? Und wie sieht es aus mit Sonderabgaben an Vater
Staat, Stichwort „Spekulation“? Da gibts doch sicherlich auch
heftig Steuern drauf, oder?
als mitarbeiter kannst du deine aktien nicht am nächsten tag weiterverkaufen. du hast eine vertraglich festgelegte haltefrist, manchmal über mehrere jahre.
auch leerverkäufe gehen nicht.
Folgendes Szenario:
A bekommt demnächst die Möglichkeit, Aktien zu kaufen. Die
Optionen belaufen sich auf ca 8.800 Aktien. Der Optionspreis
beträgt 1,35 €, die Aktien haben zzt einen Wert von ca 2,18 €.
Mit wieviel Steuern muss A rechnen, wenn die Aktien am
Stichtag ge- u gleich wieder verkauft werden (kein
Kapitaleinsatz seitens A notwenig)? Gibts da bestimmte
Prozentsätze?
Gleich so viele Fragen auf einmal. Vorausgesetzt A hat die Optionen von seinem Arbeitgeber erhalten, und das ganze wird als Blocktrade vom Arbeitgeber abgewickelt kann ich die Frage nach den Steuern mit einem eindeutigen „Kommt drauf an!“ beantworten. Wenn dem so ist, wird der Ertrag aus der Option (meines Wissens nach!) der Lohnversteuerung unterworfen. Hatten wir in der Firma mal, war recht kompliziert für die Personaler.
Es gibt demnach keine Pauschalen Steuersätze für A. Das Ganze hängt an A´s Einkommen.
Falls meine Vermutungen richtig sind -> einfach mal bei den Personalern fragen, A wird nicht der erste sein
Und wie sieht es aus mit Sonderabgaben an Vater
Staat, Stichwort „Spekulation“? Da gibts doch sicherlich auch
heftig Steuern drauf, oder?
Wenn das ganze als Arbeitslohn versteuert wird, ist nichts mit Spekulation zu beachten. Einkünfte werden nur einmal versteuert (regelmäßig zumindestens)