Aktien Totalverlust steuerlich absetzbar?

Hallo,
mal angenommen, jemand hatte in 2005 und 2006 Aktien eines in Insolvenz befindlichen Unternehme gekauft und spekuliert, dass diese nach Abschluss des Chapter 11 (amerikanisches Insolvenzverahren) mit Gewinn verkauft werden können.
Wenn nun ist der Fall eingetreten wäre, dass das Unternehmen Ende 2009 liquidiert worden wäre und in eine Holding übergegangen wäre und die Aktien zu 0,00 € ausgebucht würden, sind die Verluste / der Totalverlust dann steuerlich absetzbar?
Wenn es absetzbar wäre, wie würde eine Verjährungsfrist sein?

Hallo,

wurden die Papiere im Privatvermögen gehalten?

Falls ja, dann:

Ich glaube, daß es damals schon die 1jährige sogenannte Spekulationsfrist gab. Innerhalb dieser Frist , zwischen An- und Verkauf der Wertpapiere, sind die Gewinne zu versteuern bzw. wirken sich die Verluste - beschränkt - steuerlich aus. Wurden die Aktien aber außerhalb dieser Frist verkauft, also länger als 1 Jahr gehalten, dann sind sowohl die Gewinne als auch die Verluste steuerlich verloren und werden nicht steuerlich berücksichtigt.

Zweite zu beantwortende Frage ist also die nach der Behaltensdauer.

Außerdem wäre noch zu klären, ob für die Jahre der Verlustrealisierung (Verkauf bzw. Ausbuchung) bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben wurde bzw. ob gegen entsprechende Bescheide noch Einsprüche oder Änderungsanträge möglich sind.

Beispielsweise wäre jetzt eine Berücksichtigung des Verlustes für 2005 nur möglich, wenn die Einkommensteuererklärung frühestens im Jahr 2007 beim Finanzamt eingereicht worden wäre und eine Änderung überhaupt noch möglich ist (z. B. bei Vorbehalt der Nachprüfung).

Pauschal beantwortbar ist es offenbar nicht, ob die Berücksichtigung der Aktienverluste noch möglich ist, da einfach weitere Daten fehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald