Aktien verleihen

Ich habe noch mal ne weitere Frage zu den gerade populären Leerverkäufen von Aktien am Markt.

Also, Partei A verleiht Aktien an Partei B.
A = Verleiher
B = Leerverkäufer

B verkauft die Aktien, und kauft sie (idealerweise) zu einem geringerem Kurs wieder zurück, so dass sich aus der Differenz (abzgl. Gebühr) der Gewinn für B ergibt. B gibt die Aktien wieder an A zurück.

A bekommt für diesen Verleih von B eine Gebühr. Reicht diese Gebühr denn als Anreiz für A aus, Aktien an B zu verleihen? Wieviel Prozent des Aktienwertes ist die Gebühr üblicherweise? Welche anderen Anreize gibt es für A, Aktien an B zu verleihen? Mal angenommen, ich wäre A, dann hätte ich trotz Gebühr gar kein Interesse, Aktien an B zu verleihen, weil ich diese nämlich höchstwahrscheinlich zu einem geringeren Wert wiederbekäme, so dass mir die Gebühr am Ende auch nicht viel gebracht hat. Denn ich gehe davon aus, dass Leerverkäufer (B) iA mehr Gewinn machen als die Verleiher der Aktien (A).

Also, bei mir läuft alles auf die Frage hinaus: Welche anderen Anreize gibt es für die Verleiher (A), Aktien an Leerverkäufer (B) zu verleihen?

Gruß
Hans

Ich habe noch mal ne weitere Frage zu den gerade populären
Leerverkäufen von Aktien am Markt.

Also, Partei A verleiht Aktien an Partei B.
A = Verleiher
B = Leerverkäufer

B verkauft die Aktien, und kauft sie (idealerweise) zu einem
geringerem Kurs wieder zurück, so dass sich aus der Differenz
(abzgl. Gebühr) der Gewinn für B ergibt. B gibt die Aktien
wieder an A zurück.

A bekommt für diesen Verleih von B eine Gebühr. Reicht diese
Gebühr denn als Anreiz für A aus, Aktien an B zu verleihen?
Wieviel Prozent des Aktienwertes ist die Gebühr üblicherweise?
Welche anderen Anreize gibt es für A, Aktien an B zu
verleihen? Mal angenommen, ich wäre A, dann hätte ich trotz
Gebühr gar kein Interesse, Aktien an B zu verleihen, weil ich
diese nämlich höchstwahrscheinlich zu einem geringeren Wert
wiederbekäme, so dass mir die Gebühr am Ende auch nicht viel
gebracht hat. Denn ich gehe davon aus, dass Leerverkäufer (B)
iA mehr Gewinn machen als die Verleiher der Aktien (A).

Also, bei mir läuft alles auf die Frage hinaus: Welche anderen
Anreize gibt es für die Verleiher (A), Aktien an Leerverkäufer
(B) zu verleihen?

Trotz allem die Gebühr! Wenn A die Aktie ohnehin absehbarerweise bis nach dem Rückgabedatum hält (z.B. weil A ein Fonds ist, dessen Zusammensetzung sich an einem Index orientiert), ist die Leiheinnahme ein kleiner Bonus, auf den man ja nicht zu verzichten braucht.

Ob ein Leerverkauf von Erfolg gekrönt wird, ist ja nicht gesagt. A kann ebensogut „wertvollere“ Aktien zurückerhalten.

Grüße,
Sebastian

Hallo Hans,

der verleihende Kunde einer Bank behält alle Recht aus dem Papier.
Wenn er verkaufen will so kann er dies tun. Dividende steht ihm ebenfalls zu.
Die Bank muss dann entweder die Kundenposition zurück holen oder anders wo neu besorgen.
So gesehen ist es einfach ein kleines Zubrot zur Position die er sowieso hält. Natürlich verbunden mit kleineren Risiken die im Web ganz gut zu finden sind.

Gruss Ivo

Aha, na gut. Danke an Euch!
Ich wusste gar nicht, dass ich als Privatanleger auch Aktien verleihen kann.
Dennoch habe ich immer noch das Gefühl, dass ich mir als Verleiher von Aktien selbst eine Grube graben würde.
Aber die Gebühr scheint diese Zweifel dann wohl auszuräumen :smile:

Schöne Grüße