Hallo Jens!
Ohne dieses Unternehmen zu kennen würde ich folgendes tun:
Aufgrund der Tatsache, dass die Gebühren beim Verkauf den Verkaufserlös übersteigen würden, würde ich überhaupt nichts machen und einfach mal sehen was kommt. Schlimmer kanns ja nicht werden.
Wenn das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat könnte es sein, dass es von einer anderen Firma übernommen wird. Dann ist es in der Regel so, dass die Anteilseigner der insolventen AG mit Anteilen des übernehmenden Unternehmens entschädigt werden. Aber in Ihrem Fall ist der Wert wohl so gering, dass das wahrscheinlich gar nicht der Fall sein würde.
Wenn keine Übernahme durch jemand anderen erfolgt und das Unternehmen pleite geht, werden die Aktien irgendwann einmal vom Kurszettel verschwinden und die Papiere aus Ihrem Depot ausgebucht.
Zur Frage, ob sie zu Zahlungen heran gezogen werden könnten - ein klares NEIN!
Wenn eine AG in Geldnot ist wird oft eine Kapitalerhöhung durchgeführt. D. h., es werden zusätzliche Aktien i. d. R. über die Börse verkauft - aber es steht kein Altaktionär in der Pflicht. Eine Nachschusspflicht, wie es bei anderen Gesellschaftsformen möglich ist, besteht bei einer Aktiengesellschaft nicht. Im Extremfall ist „nur“ das eingesetzte Kapital verloren - wie es wohl in Ihrem Fall sein wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiter helfen.
Mit Tipp: Derartig kleine Unternehmen eignen sich für einen Anleger nur dann, wenn man die Möglichkeit und auch die Muse hat, ständig über die Nachrichtenlage informiert zu sein.
Wenn Sie etwas suchen zum Kaufen und Liegenlassen, dann sollten Sie sich für ein solides Unternehmen entscheiden. Aber das nur am Rande.
Herzliche Grüße aus dem Bayernland
Walter