Aktiendepot mit zwei Besitzern möglich?

Hallo, schon mal danke für die Aufmerksamkeit.

Meine Schwester und ich haben von unserem Vater ein Aktiendepot aus der Erbmasse übernommen und wollen es zukünftig gemeinsam bewirtschaften.

Die Frage: Die jährliche Erträgnisaufstellung bekommt ja nur der eine Halter zugeschickt auf dessen Namen, der bei der Bank das Konto hält. Dort gab man uns die Auskunft, dass es nicht möglich ist, dieses Depot auf zwei Personen zu führen.

Müssen wir jetzt erst eine Gesellschaft gründen, z. B. GbR damit das geht oder wie können wir erreichen, dass die Einkommensteuererklärung uns jeweils nur zur Hälfte der Beträge erfasst?

Dankesehr und herzliche Grüsse
monapia

Hallo,

solange über das Depot keine Erbauseinandersetzung stattgefunden hat liegt bereits eine GbR in Form der Erbengemeinschaft vor, durch die beide gemäß ihrer Erbquote Anteil am Depotwert haben, jedoch ohne dass ein Erbe allein irgendetwas konkret damit anfangen könnte. Verfügungen sind über das gesamte Depot nur gemeinsam möglich.

Korrekterweise müssen daher alle Schreiben und Auszüge des Depots dann an „Nachlass/Erbengemeinschaft Herrn X, z.Hd. …“, wobei ein Empfangsberechtigter benannt werden muss. D.h. auch bei einer Erbengemeinschaft/GbR wird die Bank nicht allen Erben/Gesellschaftern alles parallel zusenden (oder sich dies zumindest gut bezahlen lassen wollen).

Gruß vom Wiz

Hallo,

jede Personengemeinschaft kann eine eigene Konto- und Depotverbindung eröffnen. Allerdings gestalten sich solche Depots als recht aufwändig, so kann z.B. keine steuerliche Freistellung erfolgen, auch werden keine Verlustverrechnungstöpfe geführt.

Kurz: Die steuerliche Aufteilung und Erklärung ist ein großer Aufwand für Privatpersonen, man wird i.d.R. schnell einen Steuerberater benötigen.

Sinnvoller wäre eine hälftige Aufteilung auf beide Personen und Übertragung. Damit hättet Ihr die steuerliche Seite klarer und könntet auch Gewinne mit persönlichen Aktienverlusten direkt verrechnen lassen.

Viele Grüße

Stephan / janus38

Hallo,

machbar ist das, für eine Bank ist das ja kein Problem. Ehepaare haben ja auch Gemeinschaftskonten.
Mit der Abgeltungsssteuer wurde es ja auch jetzt noch einfacher.

Aber warum nicht einfach das Konto splitten. Selbst bei ungeraden Stückzahlen sollte ja eine Lösung einfach sein.
Ihr könnt euch ja gegenseitig eine Vollmacht geben.

Mfg
s.