Hallo, schon mal danke für die Aufmerksamkeit.
Meine Schwester und ich haben von unserem Vater ein Aktiendepot aus der Erbmasse übernommen und wollen es zukünftig gemeinsam bewirtschaften.
Die Frage: Die jährliche Erträgnisaufstellung bekommt ja nur der eine Halter zugeschickt auf dessen Namen, der bei der Bank das Konto hält. Dort gab man uns die Auskunft, dass es nicht möglich ist, dieses Depot auf zwei Personen zu führen.
Müssen wir jetzt erst eine Gesellschaft gründen, z. B. GbR damit das geht oder wie können wir erreichen, dass die Einkommensteuererklärung uns jeweils nur zur Hälfte der Beträge erfasst?
Dankesehr und herzliche Grüsse
monapia