Aktienempfehlungen/Börsenbrief

Hallo,

folgende Situation:

Jemand macht eine (private) Homepage über das Thema Börse/Investieren auf, die ein Musterdepot und damit eigentlich auch explizite Anlageempfehlungen enthält, die aber seriös sind.

Inwiefern kann derjenige durch diese Empfehlungen rechtlich in die Bredouille kommen, insbesondere was die Tatsache betrifft, daß er selbst die empfohlenen Aktien im Privatdepot hält?
Die Empfehlung selbst dürfte unproblematisch sein, da es sich ja im Gegensatz zum Bankberater um keine persönliche Empfehlung handelt, und keine Pflicht zur Aufklärung besteht.

Ich meine, mal gelesen zu haben, daß auch in Deutschland das „Frontrunning“ zwar verboten ist, wenn jemand also nur Aktien in der Absicht kauft, daß die eigenen Leser deren Preis hochtreiben. Dieser Sachverhalt wäre aber im vorliegenden Fall nicht gegeben. Derjenige würde natürlich bei kurzfristig stark steigenden Preisen auch mal ans Verkaufen denken, weil die Aktie dann nicht mehr günstig erscheint.

Wie kann der Betreffende sich ggf. „schützen“?

MfG
Winter

was denn nun–gibt er empfehlungen oder hat er sein depot veröffentlicht?

Hallo, Winter,
ich kenne das nur von „offiziellen“ Börsenempfehlungen der Banken. Die veröffentlichen ja ihre Empfehlungen als „buy“, „accumulate“, „hold“ usw. und soweit sie selbst mit den bewerteten Aktien handeln steht darunter i.d.R. „Offenlegungstatbestand nach WpHG §34b: Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens.“
Es würde sich also empfehlen, sich mit dem Wertpapierhandelsgesetz auseinander zu setzen.

Gruß
Eckard

Es ist doch glasklar
Die Beschreibung ist doch glasklar:
Es handelt sich um ein Musterdepot! Das muß nicht übereinstimmen mit dem realen Depot von irgendjemandem, und dieses würde auch niemand veröffentlichen - wer will schon, daß jeder weiß, wie viel Geld er auf der Bank hat?

Dieses Musterdepot stellt quasi zugleich eine Empfehlungen dar. Man findet so etwas zigfach im Netz.
An den „Disclaimer“, also den Hinweis auf mögliche Interessen(skonflikte) hatte ich auch schon gedacht. Genügt also das?

MfG
Winter