Hallo Liebe Experten,
man stelle sich vor, man ist Vermieter und hat an eine AG (Aktiengesellschaft) diverse Büroräume vermietet. Irgendwann kommt keine Mieter mehr rein und die Büroräume werden still und heimlich durch die Mieterin verlassen. Weiterhin meldet die AG Insolvenz an und der Vermieter bekommt entsprechend Post vom Insolvenzverwalter, der unter anderem das Mietverhältnis kündigt und ein Formular “Forderungsanmeldung zum Insolvenzverfahren“ mitschickt.
Wie meldet man die Forderungen jetzt an. Ich kann mir vorstellen, dass der Mietrückstand bis zum Zeitpunkt der Insolvenz angemeldet werden muss, der Mietrückstand vom Zeitpunkt der Insolvenz bis zum Vertragsende und nicht zu vergessen, Forderungen aus unterlassenen Schönheitsreparaturen. Wer kann hier weiter helfen und was ist zu tun, wenn der Insolvenzverwalter die Forderung bestreitet. Was ist in diesem Zusammenhang unter Massenforderung zu verstehen und wann sollte man die Feststellungsklage einleiten ??? Angeblich soll es zu einer Quote kommen.
Hallo,
es kommt auf die Höhe der Mietforderungen an. Zuerst aber werden die anderen Geschäftsaverbindlichkeiten gezahlt und die Miete ist zweitrangig. Der VM muss auf jeden Fall die Fristen zur Abgabe der Forderungen erfüllen und sollte sich einen Anwalt zur Beratung nehmen.
Grüsse Günter
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Hallo,
es kommt auf die Höhe der Mietforderungen an. Zuerst aber
werden die anderen Geschäftsaverbindlichkeiten gezahlt und die
Miete ist zweitrangig. Der VM muss auf jeden Fall die Fristen
zur Abgabe der Forderungen erfüllen und sollte sich einen
Anwalt zur Beratung nehmen.
Jahre habe ich gewartet, Günther, bis ich Dir einmal nur ein wenig widersprechen kann 
Die Miete ist als Masseforderung privilegiert, § 108 oder 109 InsO. Der Verwalter kann aus bestehenden Mietverhältnissen herauskommen, muss sich aber den gesetzlichen Kündigungsfristen beugen. Ein 10-Jahres-Vertrag kann somit aufgebrochen werden. Die Miete ab Insolvenzeröffnung ist eine Masseforderung und damit vorrangig, aber gleichrangig mit den anderen laufenden Geschäftsverbindlichkeiten vom Verwalter zu bedienen (das bringt natürlich nur was, solange auch Masse vorhanden ist…). Einen Anwalt, der sich im Insolvenz-Mietrecht auskennt, kann ich aber auch nur empfehlen.
Gruß Oskar