Hallo zusammen,
mir liegt folgender Fall vor und leider kann ich auf Basis der Gesetzestexte nicht einschätzen welche Auswirkungen dieser Sachverhalt hat bzw. ob er vielleicht sogar in Ordnung ist.
Eine Aktiengesellschaft X besteht als Tochterunternehmen der Mutter Y. X hat seit seiner Gründung keinen Aufsichtsrat.
Auf Basis meiner Recherchen muss ein Ausichtsrat in einer AG vorhanden sein und mindestens drei Mitglieder umfassen. Wenn bei der Gründung kein Aufsichtsrat besteht kann das Unternehmen laut §36 Abs.1 AktG nicht im Handelsregister eingetragen werden.
Meine zwei Fragen:
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Besteht eine Ausnahmeregel für den Fall einer Tochtergesellschaft? Das in einem solchen Fall kein gesonderter Aufsichtsrat existieren muss?
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Wenn der Aufsichtsrat vorhanden sein muss, welche Konsequenzen hat das Unternehmen X zu erwarten wenn dies bislang nicht der Fall war?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand hierbei helfen könnte.
Vielen Dank im Voraus.