Aktiengesetz: An wen müssen Infos geliefert werden

Moin,

aus dem Aktiengesetz ergeben sich eine Reihe von Mitteilungspflichten. Wer hat ein paar Empfänger solcher Mitteilungen parat?

  • Aktionäre,
  • Behörden (welche?)
  • andere Gesellschaften

ich weiß, ich könnte auch das Gesetz lesen, werde ich auch demnächst müssen, aber bis dahin wäre ich für ein paar Schlagworte dankbar.

thx
moe.

Hallo,

ich weiß, ich könnte auch das Gesetz lesen, werde ich auch
demnächst müssen, aber bis dahin wäre ich für ein paar
Schlagworte dankbar.

ein paar Schlagworte hast Du geliefert, die restlichen (bzw. die genauen Pflichten) stehen in der Tat im Gesetz.

Gruß,
Christian

Hallo,

ich weiß, ich könnte auch das Gesetz lesen, werde ich auch
demnächst müssen, aber bis dahin wäre ich für ein paar
Schlagworte dankbar.

ein paar Schlagworte hast Du geliefert, die restlichen (bzw.
die genauen Pflichten) stehen in der Tat im Gesetz.

Deine Antworten waren auch schon mal hilfreicher.

moe.

ein paar Schlagworte hast Du geliefert, die restlichen (bzw.
die genauen Pflichten) stehen in der Tat im Gesetz.

Deine Antworten waren auch schon mal hilfreicher.

Wenn Du meinst, daß ich früher faulen Menschen die Arbeit abegnommen habe: Ja, da magst Du recht haben.

Meinst Du im Ernst, daß es hier jemanden gibt, der sämtliche Pflichten nennen kann, ohne selbst wieder im Gesetz nachzuschlagen? Ich kenne einen, aber der hat einen Tagessatz von 3.000 Euro.

Gruß,
Christian

ein paar Schlagworte hast Du geliefert, die restlichen (bzw.
die genauen Pflichten) stehen in der Tat im Gesetz.

Deine Antworten waren auch schon mal hilfreicher.

Wenn Du meinst, daß ich früher faulen Menschen die Arbeit
abegnommen habe: Ja, da magst Du recht haben.

Meinst Du im Ernst, daß es hier jemanden gibt, der sämtliche
Pflichten nennen kann, ohne selbst wieder im Gesetz
nachzuschlagen? Ich kenne einen, aber der hat einen Tagessatz
von 3.000 Euro.

Ich habe nicht nach Pflichten, sondern nach Mitteilungsempfängern gefragt. Falls Du keine kennst, oder keine nennen möchtest, steht es Dir selbstverständlich frei, auf meine Frage nicht zu antworten. Mein Nutzen daraus wäre derselbe gewesen.

moe.

ein paar Schlagworte hast Du geliefert, die restlichen (bzw.
die genauen Pflichten) stehen in der Tat im Gesetz.

Deine Antworten waren auch schon mal hilfreicher.

Wenn Du meinst, daß ich früher faulen Menschen die Arbeit
abegnommen habe: Ja, da magst Du recht haben.

Meinst Du im Ernst, daß es hier jemanden gibt, der sämtliche
Pflichten nennen kann, ohne selbst wieder im Gesetz
nachzuschlagen? Ich kenne einen, aber der hat einen Tagessatz
von 3.000 Euro.

Ich habe nicht nach Pflichten, sondern nach
Mitteilungsempfängern gefragt.

Du hast nach den Mitteilungspflichten gesucht. Daß ich das Wort auf Pflichten verkürzt habe, tut der Sache keinen Abbruch. Im übrigen hast Du die Empfänger schon genannt, jetzt geht es um die Einzelheiten, die Du vernünftigerweise dem Gesetz entnimmst, denn niemand wird ohne Nachschlagen usw. s.o.

Gruß,
Christian

ein paar Schlagworte hast Du geliefert, die restlichen (bzw.
die genauen Pflichten) stehen in der Tat im Gesetz.

Deine Antworten waren auch schon mal hilfreicher.

Wenn Du meinst, daß ich früher faulen Menschen die Arbeit
abegnommen habe: Ja, da magst Du recht haben.

Meinst Du im Ernst, daß es hier jemanden gibt, der sämtliche
Pflichten nennen kann, ohne selbst wieder im Gesetz
nachzuschlagen? Ich kenne einen, aber der hat einen Tagessatz
von 3.000 Euro.

Ich habe nicht nach Pflichten, sondern nach
Mitteilungsempfängern gefragt.

Du hast nach den Mitteilungspflichten gesucht. Daß ich das
Wort auf Pflichten verkürzt habe, tut der Sache keinen
Abbruch. Im übrigen hast Du die Empfänger schon genannt, jetzt
geht es um die Einzelheiten, die Du vernünftigerweise dem
Gesetz entnimmst, denn niemand wird ohne Nachschlagen usw.
s.o.

Zitat Überschrift: „Aktiengesetz: An wen müssen Infos geliefert werden?“

Zitat Posting:"…Wer hat ein paar Empfänger solcher Mitteilungen parat? …"

moe.