Herr X hat vor 3 Monaten Aktien gekauft die er nun mit Gewinn wieder verkauft hat.Da er sie ja weniger als ein Jahr hatte muss er nun vom Gewinn 25% Steuern bezahlen.Herr X hatte aber in den Jahren 2005 und 2006 mit seinen Aktien Verluste gemacht.Kann er die Verluste aus den beiden Jahren mit seinem Gewinn von 2007 steuerlich verrechnen.Wenn ja,muss er da eine Frist einhalten?Wer ,ausser einem Steuerberater , könnte ihm noch helfen seinen Steuerantrag auszufüllen.Da Herr X Rentner ist hat er das Jahrelang nicht getan.
Hallo,
gemacht.Kann er die Verluste aus den beiden Jahren mit seinem
Gewinn von 2007 steuerlich verrechnen.
grundsätzlich ja.
Wenn ja,muss er da eine
Frist einhalten?
Die Verrechnung findet mit der Steuererklärung statt, mit der auch die Gewinne versteuert werden würden (wenn es nicht die Verluste gäbe). Hilfreich wäre allerdings, wenn die Verluste der Vorjahre dem Finanzamt auch bekannt wären, d.h. diese in einer der letzten Steuererkärungen zu finden sind. Seit 1.1.2007 ist eine Verrechnung von Gewinnen mit Verlusten aus Vorjahren nämlich nur noch in diesem Falle möglich.
Wer ,ausser einem Steuerberater , könnte ihm
noch helfen seinen Steuerantrag auszufüllen.
Die Sache mit den privaten Veräußerungsgeschäften (vulgo: Spekulationsgewinne) gehört zu den einfacheren Abschnitten der Steuerklärung. Das wird auch ohne Hilfe gehen, wenn es nicht dieses Problem gäbe:
Da Herr X Rentner
ist hat er das Jahrelang nicht getan.
Wenn tatsächlich für 2005 tatsächlich keine Steuerkärung inkl. Angabe der Verluste stattfand, können diese Verluste im Zweifel auch nicht mehr gegengerechnet werden (s.o.). Für 2006 ließe sich das noch heilen.
Gruß,
Christian