ich hab schon einige Tätigkeiten im Gewerbeschein stehen. Nun möchte ich auch noch den Aktienhandel aus Privatvermögen (nicht mit Geld von dritten Personen) eintragen lassen um die Depot- und Courtagekosten geltend zu machen.
Was ist zu tun? Geht das so easy wie bei anderen Diensleistungen auch?
nein, wenn du nur für dich selber aktien handelst, dann ist es doch wie schon bereits gesagt private vermögensumschichtung und nimmer gewerblich. gewerblich ist es nur, wenn du am allg. wirtschaftlichen verkehr teilnimmst (heisst also auch handel im fremden namen für fremde oder eigene rechnung).
nur für dich alleine, bleibst du bei § 20 und § 23 einkünften (dividenen und erträge aus papieren bzw. kursgewinne).
zusaetzlich wird der gewerbliche handel für dich äusserst schwierig und unlukrativ: besondere vorschriften des § 34c GewO, bericht nach MaBVO, mitteilung und eintragung beim BaKred (oder wie das heisst), alles in allem nur lohnenswert, wenn du gewinne > 5.000 pro monat machst mit kapital > 100-200.000 DM …
gruss
showbee
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