hallo,
jemand hat mitarbeiter aktienoptionen erhalten die nicht an dritte verkauft, verschenkt und übertragbar sind. es ist ein höchpersönliches optionsrecht der inhabers, nur er darf verkaufen.
frage:
1.kann in einem insolvenzverfahren der treuhänder die optionen pfänden und sie verkaufen um die masse zu befriedigen?
kann der treuhänder das höchstpersönliche optionsrecht des schuldners, dem schuldner zum verkauf der aktienoptionen zwingen?
danke für die antworten