ISt dies möglich ? Habe Aktien bei der deutschen Bank und möchte sie in ein günstigeres Depot einlagern… Ist dies möglich ?
danke
ISt dies möglich ? Habe Aktien bei der deutschen Bank und möchte sie in ein günstigeres Depot einlagern… Ist dies möglich ?
danke
ISt dies möglich ? Habe Aktien bei der deutschen Bank und
möchte sie in ein günstigeres Depot einlagern… Ist dies
möglich ?
Ja, kostet aber Geld. Wieviel, weiß Deine Bnak. Ruf … sie … an!
Gruß,
Christian
Ist kostenlos bei Auflösung (owT)
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Gebühren für Depotübertragungen
Re: Ist kostenlos bei Auflösung (owT)
Das sehen die Verbraucherschützer so, viele andere sehen das anders. Solange die Gebühr nicht unanständig hoch ausfällt und sie auch noch im Preisverzeichnis aufgeführt ist, spricht nicht allzu viel dagegen, eine Gebühr für den Arbeitsaufwand zu nehmen.
Sollte es in den vergangenen zwei Jahren eine anderslautende Gerichtsentscheidung gegeben haben, bitte ich um Mitteilung.
Gruß,
Christian
Hallo Christian,
vorab zur Klarstellung, um vielleicht ein Mißverständnis auszuräumen: Meine Antwort bezog sich auf die Depot auflösung , über Überträge einzelner Positionen bei weiterhin bestehendem Depot habe ich mich nicht geäußert.
Zu Deiner Frage:
Re: Ist kostenlos bei Auflösung (owT)
Das sehen die Verbraucherschützer so, viele andere sehen das
anders. Solange die Gebühr nicht unanständig hoch ausfällt und
sie auch noch im Preisverzeichnis aufgeführt ist, spricht
nicht allzu viel dagegen, eine Gebühr für den Arbeitsaufwand
zu nehmen.Sollte es in den vergangenen zwei Jahren eine anderslautende
Gerichtsentscheidung gegeben haben, bitte ich um Mitteilung.
Hier hat z. B. das OLG Nürnberg, Urteil vom 27.05.2003, AZ 9 U 3928/02, WM 2003, 1989 = BKR 2004, 164, entschieden.
Leitsatz: Eine Bank kann im Preisverzeichnis für die Übertragung von Wertpapieren auf ein Fremddepot im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung eine gesonderte Vergütung vorsehen, wenn die Wertpapierübertragung bei Depotauflösung kostenlos erfolgt.
Daneben gibt interessanterweise auch Cortal Consors (Finanzdienstleister!) die Unzulässigkeit von Depotauflösungsgebühren zu: „Die Erhebung von Depotübertragungsgebühren im Rahmen einer Depotauflösung ist rechtlich unzulässig. Vor diesem Hintergrund weisen wir Sie darauf hin, dass von einer Erhebung dieser Gebühren abzusehen ist, wenn der Wertpapierübertrag im Zusammenhang mit einer Depotauflösung steht.” ( http://www.cortalconsors.de/dat/pdf/formulare/ktouet…
) Wie sie sich allerdings verhalten, wenn der Kunde von ihnen wieder weg geht…
Generell - und damit gebe ich Dir recht - sollten Dienstleistungen auch honoriert werden. Aber offensichtlich sehen die Gerichte in den Gebühren für die Depotauflösung eine (unzulässige) Doppelung.
Gruß vom Wolf
ISt dies möglich ? Habe Aktien bei der deutschen Bank und
möchte sie in ein günstigeres Depot einlagern… Ist dies
möglich ?danke
Hallo!
Klar ist das möglich. Ich habe selber gerade erst meine Depotwerte auf ein anderes Depot übertragen.
ich will hier keine Werbung machen, aber bei der Postbank Easytrade ist es sogar so, daß die eventuelle „Depotauflösungsgebühren“ von anderen Banken erstatten, wenn man bei denen ein Depot eröffnet.
Ich könnte mir vorstellen, das das andere Banken vielleicht auch machen.
Das Formular heißt „Depotübertrag“
Gruß Stefan
Hallo,
soeben habe ich durch die CitiBank ein Depot bei der Wiesbadener Volksbank AUFLÖSEN lassen und die paar Aktien wurden übertragen in das CitiBank Depot.
Wie vor der Auflösung erfragt, hat die Wiesbadener Volksbank eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EURO + MwSt verrechnet. Ich finde das in Ordnung und preiswert, ob es den Gesetzen entspricht, kann ich nicht beurteilen.
Grüße, Rudolf
PS: Ich spare dadurch 60 EURO pro Jahr für das Depot und das unnötige Konto, welches ich auch aufgelöst habe.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Das sehen die Verbraucherschützer so, viele andere sehen das
anders. Solange die Gebühr nicht unanständig hoch ausfällt und
sie auch noch im Preisverzeichnis aufgeführt ist, spricht
nicht allzu viel dagegen, eine Gebühr für den Arbeitsaufwand
zu nehmen.
Hallo Christian,
es gibt noch kein höchstrichterliches Urteil dazu. Daher können die Banken das noch verlangen.
In niedrigeren Instanzen haben die Gerichte allerdings stehts für den Kunden entschieden - aufgrund des Herausgabeanspruchs den der Kunde hat. z.B. OLG Nürnberg, Az: 9 U 3928/02 vom 27.05.03 . Dieser Fall ist allerdings nun vor dem BGH angelangt, so dass es wohl bald auch hier Rechtsicherheit gibt.
Gruß Ivo
Re: Ist kostenlos bei Auflösung (owT)
Das sehen die Verbraucherschützer so, viele andere sehen das
anders.
Das ist zwar richtig, dass es viele anders sehen, die DB (und danach hat der/die OP gefragt) sieht es nicht anders und verlangt für Depotauflösung und Übertragung nix.
Grüsse,
M.