Hallo,
es geht um folgenden Fall: Ein Steuerpflichtiger kauft zwischen 2009 und 2012 Aktien eines bestimmten Unternehmens. Das Unternehmen geht pleite. 2014 erfolgt die Ausbuchung der Aktien wegen Konkurs. Der Steuerpflichtige erhält keinen Cent.
Wie ist der Fall steuerlich zu behandeln?
- Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten scheidet wohl aus.
- Kann eine Verrechnung im Jahr 2014 mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen erfolgen (also zB Dividenden)?
- Oder ist eine Verrechnung nur mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen möglich? Solche gibt es im Jahr 2014 nicht.
- Ein Verlustrücktrag wird wohl nicht möglich sein. Ist ein Verlustvortrag unbegrenzt möglich?
Was hat der Steuerpflichtige zu veranlassen? Muss er sich eine Bescheinigung vom Kreditinstitut ausstellen lassen oder steht alles auf der Jahresabrechnung?
Viele Grüße
Ultra