Aktienverlust steuerlich geltend machen

Hallo,

es geht um folgenden Fall: Ein Steuerpflichtiger kauft zwischen 2009 und 2012 Aktien eines bestimmten Unternehmens. Das Unternehmen geht pleite. 2014 erfolgt die Ausbuchung der Aktien wegen Konkurs. Der Steuerpflichtige erhält keinen Cent.

Wie ist der Fall steuerlich zu behandeln?

  • Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten scheidet wohl aus.
  • Kann eine Verrechnung im Jahr 2014 mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen erfolgen (also zB Dividenden)?
  • Oder ist eine Verrechnung nur mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen möglich? Solche gibt es im Jahr 2014 nicht.
  • Ein Verlustrücktrag wird wohl nicht möglich sein. Ist ein Verlustvortrag unbegrenzt möglich?

Was hat der Steuerpflichtige zu veranlassen? Muss er sich eine Bescheinigung vom Kreditinstitut ausstellen lassen oder steht alles auf der Jahresabrechnung?

Viele Grüße
Ultra

Das Unternehmen geht pleite. 2014 erfolgt die Ausbuchung der
Aktien wegen Konkurs. Der Steuerpflichtige erhält keinen Cent.

Wie ist der Fall steuerlich zu behandeln?

  • Eine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten scheidet wohl
    aus.

Ja.

  • Kann eine Verrechnung im Jahr 2014 mit anderen Einkünften
    aus Kapitalvermögen erfolgen (also zB Dividenden)?

Nein.

  • Oder ist eine Verrechnung nur mit Gewinnen aus
    Wertpapierverkäufen möglich? Solche gibt es im Jahr 2014
    nicht.

Ja.

  • Ein Verlustrücktrag wird wohl nicht möglich sein. Ist ein
    Verlustvortrag unbegrenzt möglich?

Ja.

Was hat der Steuerpflichtige zu veranlassen? Muß er sich eine
Bescheinigung vom Kreditinstitut ausstellen lassen

M. E. reicht es, in diesem Fall die Belege über die Ausbuchung und die Belege der Käufe bei der ESt-Erklärung 2014, wenigstens in Kopie, einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

M. E. reicht es, in diesem Fall die Belege über die Ausbuchung
und die Belege der Käufe bei der ESt-Erklärung 2014,
wenigstens in Kopie, einzureichen.

wenn man die bank nicht bittet, den verlust auszuweisen, dann führt diese den verlusstopf in das jahr 2015 weiter. einreichung von belegen beim FA bringen dann gar nichts.

gruß inder

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Ach danke - jetzt weiß ich, warum ich nur „m. E.“ schrieb…

Klar, die Bank führt die Verluste bei sich. Will man die Verluste gegen Veräußerungs-Gewinne bei anderen Banken im Folgejahr gegenrechnen lassen, muß man die Bescheinigung des Verlustes bis (Mitte) Dezember 2014 bei der Bank verbindlich beantragen, danach dem Finanzamt in der ESt-Erklärung 2014 erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Vielen Dank, Ronald und Inder, für eure Antworten.

Klar, die Bank führt die Verluste bei sich. Will man die
Verluste gegen Veräußerungs-Gewinne bei anderen Banken im
Folgejahr gegenrechnen lassen, muß man die Bescheinigung des
Verlustes bis (Mitte) Dezember 2014 bei der Bank verbindlich
beantragen, danach dem Finanzamt in der ESt-Erklärung 2014
erklären.

Also der Steuerpflichtige hatte diese Aktie in zwei Depots bei zwei verschiedenen Banken (das lag daran, dass er irgendwann seine Aktiengeschäfte zu einer anderen Bank verlagerte). Er plant nicht unbedingt, seine Aktien in den nächsten Jahren zu verkaufen. Das heißt, die Verrechnung kann möglicherweise erst viel später erfolgen.

Heißt das, der Steuerpflichtige sollte sich die Verlustbescheinigungen zur Sicherheit ausstellen lassen? Muss er das dann jedes Jahr machen oder trägt das Finanzamt dann automatisch den Verlust vor?

Viele Grüße
Ultra

Heißt das, der Steuerpflichtige sollte sich die
Verlustbescheinigungen zur Sicherheit ausstellen lassen? Muss
er das dann jedes Jahr machen oder trägt das Finanzamt dann
automatisch den Verlust vor?

die bank weisst entweder jedes jahr auf antrag aus, ober irgendwann auf antrag die saldierten verluste aus mehreren jahren.

das FA stellt einen bescheid aus in dem jahr, in dem erstmals der verlust erklärt wurde und zieht solange weiter in die zukunft, bis verrechnet werden kann.

die vergessen das aber gerne auch mal.

gruß inder

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