Ist das tatsächlich so? Ich nahm nämlich an, dass der Verrechnungszeitraum immer ein Kalenderjahr ist - ohne es zu wissen.
War bei der HRE-Enteignung dabei und hatte mir jetzt überlegt, andere Aktien, die ich in 2009 gekauft hatte und die gute Kursgewinne gemacht haben, zu verkaufen und anschließend direkt wieder zu kaufen, um so von meinem Aktienverlust zu profitieren.
Das wäre demnach nicht nötig?!
Angenommen, ich verkaufe z.B. in 2010 mit Gewinn - wie erfolgt dann die Gewinn-Verlust-Verrechnung? Muss ich das bei der Steuererklärung wieder einfordern oder erfolgt eine automatische Verrechnung?