Aktive-,passive-,fördermitglieder

hallo, ein zu gründender verein soll sich
aus aktiven und passiven mitgliedern zusammensetzen, wobei den
passiven mitgliedern ausschließlich eine fördernde rolle zukommen
soll. welche rechte haben fördermitglieder grundsätzlich(einberufung
der mitgliedsversammlung, mitsprache bei wahlen?) gibt es
unterschiede zwischen passiven mitgliedern und fördermitgliedern? wie
könnte man so etwas in der vereinssatzung formulieren?

Der Verein schafft sich mit der Satzung sein „kleines Grundgesetz“. Wenn in dieser Satzung den passiven Mitgliedern Rechte zugestanden werden die eigentlich nur aktiven zustehen, so ist dies vom Willen aller Mitglieder getragen und zulässig.
Es wäre auch problemlos möglich ein Nichtmitglied zum Vereinsvorsitzenden zu wählen, soweit die Satzung nichts gegenteiliges bestimmt.

ml.