Aktive Rechnungsabgrenzung

Hallo Wissende,
gibt es bei der Buchung von Rechnungsabgrenzungsposten Mindestbeträge, ab denen eine Abgrenzung durchgeführt wird (konkret Kfz.-Steuer, abzugrenzen wären 4,5 Monate mit ca. 120 €)? Odder wird bei solchen kleinen Beträgen der Einfachheit halber auf Abgrenzung verzichtet? Gibt es dazu gesetzliche Grundlagen?
MfG LM

Hallo,

gibt es bei der Buchung von Rechnungsabgrenzungsposten
Mindestbeträge, ab denen eine Abgrenzung durchgeführt wird
(konkret Kfz.-Steuer, abzugrenzen wären 4,5 Monate mit ca. 120
€)? Odder wird bei solchen kleinen Beträgen der Einfachheit
halber auf Abgrenzung verzichtet? Gibt es dazu gesetzliche
Grundlagen?

Na klar. § 250 HGB heißt sogar so: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__250.html
Also handelsrechtlich ist die Sache ziemlich klar. Wäre vielleicht noch steuerrechtlich zu prüfen. Hierfür wäre naturgemäß wichtig, wie derjenige den Steuergewinn ermittelt. Bei EÜR wäre es natürlich quatsch. Ansonsten verweist §5 EStG zunächst auf die Regelungen des HGB. Im Absatz 5 lese ich dann ebenfalls das Wort sind , was darauf hindeutet, dass es auch hier kein Wahlrecht gibt.
Aber natürlich gibt es noch den Grundstz der Wesentlichkeit.
Hier ist das mal wieder in aller epischer Breite ausgeführt worden: http://openjur.de/u/160387.html
Um es mal kurz zu machen, wurde dort die Grenze beim Wert der Sofortabschreibung gezogen. (Das Lesen ab Rn. 77 reicht) Also 410€ je Posten. 120€ sind klar drunter.

Grüße

Hallo ElBuffo,
danke für die schnelle Antwort und einen schönen Herrentag.
MfG LM