Aktive Rechnungsabgrenzung?

Hallo liebe Experten,

nehmen wir mal an, daß ein bilanzierender Unternehmer in einem Telefonbuch einen Werbeeintrag veröffentlichen läßt. Der Eintrag kostet z. B. 1.200 Euro und das Telefonbuch erscheint jährlich etwa im Mai. Außer in der gedruckten Ausgabe des Telefonbuchs erscheint der Eintrag auch im Internet. Rechnungslegung erfolgt zeitnah zur Veröffentlichung.

Ist es richtig, daß die Kosten aktiv abgegrenzt werden müssen?

Ich behaupte, daß sie dies nicht müssen, da die Leistung im Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig erbracht ist und nicht 1 Jahr (Mai bis April) erbracht wird.

Wie sind Ihre / Eure Meinungen?

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Besten Dank im voraus.

Ich behaupte, daß sie dies nicht müssen, da die Leistung im
Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig erbracht ist und
nicht 1 Jahr (Mai bis April) erbracht wird.

Dieser Meinung bin ich auch. Zwar könnte man argumentieren, dass die Ausgaben Aufwand für eine bestimmte Zeit (R 5.6 EStR) darstellen, aber diese Leistung wäre ja nur ein Belassen des Eintrags im Internet. Die eigentliche Leistung, nämlich die Veröffentlichung in Internet und Telefonbuch, wurde ja aber schon erbracht.

Ich behaupte, daß sie dies nicht müssen, da die Leistung im

Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig erbracht ist und
nicht 1 Jahr (Mai bis April) erbracht wird.

Das würde ich auch so sehen - wohl anders wäre es bei einem Online-Verzeichnis, wo die Leistung kontinuierlich über den Zeitraum erbracht wird.

Hast du zufällig dieses Urteil mitbekommen?

Der Bundesfinanzhof hat nämlich kurioserweise eine Grenze von 410 Euro festgelegt – allerdings bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und nicht auf die Summe. Irgendwie erschien dem obersten Steuergericht die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wohl eine passende Größe zu sein. (BFH 18.3.2010, BFH/NV 2010, 1796) Erstaunlich: Der BFH sieht diese 410 Euro unabhängig von der Größe des Unternehmens, sondern absolut.

Näheres dazu hier:
Bis 410 Euro je Einzelposten kein ARAP (aktive Rechn…

Viele Grüße
Alfred Gesierich, StB