Hallo liebe Experten,
nehmen wir mal an, daß ein bilanzierender Unternehmer in einem Telefonbuch einen Werbeeintrag veröffentlichen läßt. Der Eintrag kostet z. B. 1.200 Euro und das Telefonbuch erscheint jährlich etwa im Mai. Außer in der gedruckten Ausgabe des Telefonbuchs erscheint der Eintrag auch im Internet. Rechnungslegung erfolgt zeitnah zur Veröffentlichung.
Ist es richtig, daß die Kosten aktiv abgegrenzt werden müssen?
Ich behaupte, daß sie dies nicht müssen, da die Leistung im Zeitpunkt der Veröffentlichung vollständig erbracht ist und nicht 1 Jahr (Mai bis April) erbracht wird.
Wie sind Ihre / Eure Meinungen?
Besten Dank im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Besten Dank im voraus.