Aktivieren / passivieren

Guten Abend,

ich lese des öfteren die Begriffe aktivieren und passivieren in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer.

Wer kann kurz erläutern was man darunter zu verstehen hat ?!

Gruss
Andre

Hallo André,

aktivieren = einen Aktivposten bilden = als Vermögensgegenstand ausweisen

passivieren = einen Passivposten bilden = als Verbindlichkeit respektive Rückstellung ausweisen

Im Zusammenhang USt ist mit den Begriffen gemeint, dass eine Forderung USt ggü dem Kunden nicht zu Erträgen, eine Verbindlichkeit USt ggü dem Lieferanten nicht zu Aufwendungen führt. Sondern dass diese Beträge ihre Gegenbuchungen, technisch gesprochen, nicht in der GuV, sondern in der Bilanz finden.

Schöne Grüße

MM