Ich bin Beamtin in Bayern und habe seit 4 Jahren eine kleine Anwartschaftversicherung bei einem bekannten Versicherungsunternehmen. Nun möchte ich diese Anwartschaft u.U. aktivieren, da die freie Heilfürsorge für mich demnächst wegfällt. Ich bin davon ausgegangen, dass die kleine Anwartschaft dem Versicherungsnehmer den bei Abschluss bestehenden Gesundheitszustand sozusagen „einfriert“, er also zu gegebener Zeit ohne jegliche Gesundheitsprüfung oder Beitragserhöhung eine private Krankenversicherung beim jeweiligen Unternehmen bekommen kann. Ist das insofern korrekt?
Nun hat mir meine Versicherungsvertreterin beim kürzlichen Beratungstermin berichtet, dass ich trotzdem Angaben zu meinen ambulanten Behandlungen (zu den stationären nicht) machen müsste, da ich die Anwartschaft zu bestimmten Tarifen abgeschlossen hätte. Aber dies sei nur zur Information für den Versicherer, denn das würden wir „schon irgendwie deichseln“ dass der Vertrag zustande kommt.
Nun meine Frage(n):
Hängt bei der Anwartschaft die Gesundheitsprüfung von bestimmten Tarifen ab? Ich habe die Ergänzungstarife zur ambulanten und stationären Behandlung für Beihilfeberechtigte. Muss ich diese Angaben für ambulante Behandlungen machen? Könnte dann sogar ein Beitragszuschlag auf mich zukommen? Ich habe als Beamtin erst kürzlich eine amtsärztliche Untersuchung ohne Beanstandungen hinter mich gebracht. Könnte ich u.U. bald als Beamtin ohne Krankenversicherung dastehen wenn ich nicht bereit sein sollte, eventuelle Beitragszuschläge zu bezahlen?
Ich hoffe Ihr könnt Licht in mein Hinterstübchen bringen, welches versicherungstechnisch ziemlich düster ist.
Vielen Dank im Voraus für Eure Bemühungen!
Die kleine Anwartschaftsversicherung garantiert ein Wiederaufleben der Versicherung ohne erneute Risikoprüfung. Die während der Anwartschaftsversicherung auftretenden Erkrankungen einschließlich ihrer Folgen sowie die Folgen von Unfällen sind im Rahmen der geltenden AVB nach dem Ende der Anwartschaftsversicherung in den Versicherungsschutz einbezogen.
Die Anwartschaftsversicherung kann grundsätzlich für
alle Tarife der Krankenversicherung oder
Tarife eines Versicherten jeweils einzeln vereinbart werden.
Bei letzterer Variante ist natürlich eine erneute Risikoprüfung für die Tarife fällig, die nicht abgedeckt sind. Allerdings wäre eine Aufteilung zwischen einen ambulanten und stationären Teil ziemlich sinnfrei. Da geht es mehr um Tagegelder oder Zusatztarife.
Die Frage ist also erstmal, für welchen Tarif Du eine Anwartschaft versichert hast. In meinem Unternehmen z.B. haben wir gar keine Tarife für Beamte, die so eine Trennung vorsehen.
Ohne Versicherung kannst (und darfst) Du aber nicht dastehen, da Du ab 01.01.2009 dazu verpflichtet bist eine zu haben. Falls Du nicht bereit bist hier Risikozuschläge zu zahlen, kannst Du es ja auch bei einem anderm Unternehmen probieren.
Notfalls muss Dich Dein jetziges Versicherungsunternehmen wieder aufnehmen. Zwar ohne Zuschläge, dafür aber im beihilfekonformen Standardtarif. Ob der billiger ist, ist allerdings eine andere Frage. Bei Dir dürfte der Beitrag maximal 50 Prozent des GKV-Höchstbeitrags betragen, allerdings gibt es dann auch nur GKV-Leistungen.
noch zur Anmerkung: „Das sei nur zur Information des Versicherers“. Für was soll er die denn brauchen, wenn nicht zur Risikoprüfung? Allerdings bedingen nicht alle Erkrankungen gleich einen Risikozuschlag und da kann man auch mal handeln.
Ich habe eine Anwartschaft auf die Tarife AB und SB-R. Meiner Ansicht nach bedeuten diese ambulante und stationäre Beihilfeergänzung, wonach doch danach auch die Gesundheitsprüfung auf ambulante und stationäre Behandlungen entfallen würde. Ich habe bereits in meinen Versicherungsbedingungen geblättert, doch nichts brauchbares gefunden, auch die Tarife AB und SB tauchen so nicht mehr auf, lediglich AEB und SEB.
Mein Antrag bei einem anderen Unternehmen läuft gerade und wird wahrscheinlich durchkommen…doch was wenn nicht?
Momentan erhalte ich ja noch freie Heilfürsorge, doch diese erhalte ich in 1 Monat nicht mehr.
Ich habe eine Anwartschaft auf die Tarife AB und SB-R.
Das ist meiner Meinung nach nicht ausreichend. Meine heilfürsorgeberechtigten Kunden haben mehr Tarife in der Anwartschaft. Leider ist das so, dass viele Deiner Kollegen von Leuten (auch welche von meinem Unternehmen, will ich gar nicht verhehlen) versichert werden, die sich in euren berufstypischen Belangen nicht richtig auskennen.
Mein Antrag bei einem anderen Unternehmen läuft gerade und
wird wahrscheinlich durchkommen…doch was wenn nicht?
Warum machst Du das ? Dann kannst Du auch dort einen Antrag stellen, wo Du Deine Anwartschaft hast, nur laß Dir einen berufsgruppen-geeigneten Berater geben. Achte darauf, dass sich dieses andere Unternehmen auch in Deiner Berufsgruppe auskennt. Ich hatte neulich ein Angebot einer Koblenzer Firma für einen Deiner Kollegen in der Hand, da stellten sich mir die Nackenhaare auf.
Momentan erhalte ich ja noch freie Heilfürsorge, doch diese
erhalte ich in 1 Monat nicht mehr.
Ich weiß nicht, ob die Anwartschaft auf bestimmte Tarife gerichtet war oder pauschal auf „zur Ergänzung der Beihilfe notwendige Tarife“. Ist aber eigentlich auch egal.
Die Gesundheitsprüfung ist bei Beginn der Anwartschaft erfolgt und bei Umsetzung ist keine mehr erforderlich. Voraussetzung: Die Umwandlung erfolgt pünktlich zum Ende der Heilfürsorge. Wenn der Termin verpasst wird oder wenn zusätzliche Leistungen versichert werden (z.B. Krankenhaustagegeld) ist eine neue Prüfung erforderlich.
Die Unterscheidung nach ambulant und stationär verstehe ich gar nicht. Oder bestand bei dem Unternehmen eine staionäre Zusatzversicherung ?
Ich habe eine Anwartschaft auf die Tarife AB und SB-R.
Das ist meiner Meinung nach nicht ausreichend.
Also ich habe insgesamt die Tarife SB-W30, SB-W70V, AEB50, SEB50, EK35 und die PVB, aber anscheinend nur auf o.g. die Anwartschaft…das heißt, der Versicherungsvermittler hätte mir also mehr bzw. umfangreichere Tarife empfehlen müssen und wenn ich Pech habe, kann ich meine Tarife bei der Aktivierung der Anwartschaft nicht erhöhen und stehe in einer PKV mit minimalem Schutz da?
Warum machst Du das ? Dann kannst Du auch dort einen Antrag
stellen, wo Du Deine Anwartschaft hast, nur laß Dir einen
berufsgruppen-geeigneten Berater geben.
Das habe ich jetzt auch getan. Bin gespannt wie lange die zur Risikoüberprüfung brauchen…ach nein, ich muss die Angaben ja nur zu informativen Zwecken machen…