wird eine Maschine auch dann aktiviert, wenn Sie in Raten abbezahlt werden soll? Das Eigentum geht laut Ratenzahlungs-Vertrag erst auf den Käufer über, wenn die letzte Rate gezahlt wurde. Somit steht sie vorher ja nicht im Eigentum des Käufers.
Wird so dort trotzdem aktiviert? Oder welches Konto muss hier angesprochen werden?
eigentum im zivilrechtl. sinne ist vorbehalten (eigentumsverschaffung unter aufschiebender bedingung). dennoch geht das „wirtschaftliche eigentum“ i.s.d. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO.
gebucht wird das dann wohl:
anlagevermögen an verbindlichkeiten
vorsteuern an verbindlichkeiten
zins/gebühr an verbindlichkeiten
die ratenzahlung gehen dann an die verbindlichkeiten
und über abschreibungen geht dann teilweise die maschine in die gewinnermittlung.
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Mit „… an Verbindlichkeiten“ gebuchten Zinsen/Gebühren sind nur solche gemeint, die für das betreffende Jahr entstanden sind - nicht etwa die gesamten Zinsen laut Tilgungsplan. Die Zinsen/Gebühren sind immer mit Entstehung als Aufwand zu erfassen, also jährlich.
AK Wirtschaftgut EUR 10.000 (90)0400 an 1701
Zinsaufwand f.Laufzeit EUR 2.000 0980 an 1701
Passiviert wird eine Verbindlichkeit mit dem Rückzahlungsbetrag. Ist buchhalt. richtig gebucht, entspricht Dein Saldo dem Zins- und Tilungsplan bzw. dem Kreditvertrag.
Der Zinsaufwand für den gesamten Zahlungszeitraum wird durch aktive Rechnungsabgrenzung periodengerecht abgregrenzt.
Soweit bekannt, können die Zinsbestandteile auch genau als Aufwand verbucht werden.
FiBu-Fetischisten buchen den Zinsanteil ggf. schon monatlich ein, um nicht erst im JA das Ergebnis herunter zu drücken.
Grüsse
Um Mißverständnissen vorzubeugen: Mit „… an
Verbindlichkeiten“ gebuchten Zinsen/Gebühren sind nur solche
gemeint, die für das betreffende Jahr entstanden sind - nicht
etwa die gesamten Zinsen laut Tilgungsplan. Die
Zinsen/Gebühren sind immer mit Entstehung als Aufwand zu
erfassen, also jährlich.
Der „Rückzahlungsbetrag“ ist der Nennwert ohne Zinsanteile (Betonung liegt auf „rück…“). Gemeint ist nur der ausgereichte Darlehensbetrag, denn die Zinsen können mangels vorherigen Zuflusses nicht "zurück"gezahlt werden.
Eine aktive Rechnungsabgrenzung ist nur für Zahlungen vor dem Bilanzstichtag zulässig, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.