Hallo,
Meine Frage hierzu ist:
Innerhalb welchen Zeitraums müssen die Rep-Kosten (Lack, kleinere Ersatzteile, ein neuer Beifahrersitz etc) dem Kaufpreis zugeschlagen werden, wenn der Käufer (selbständig)) hauptsächlich selbst an dem guten Stück rumbastelt, um es auf Vordermann zu bringen?
Danke im voraus für eure Hinweise, evtl mit Quellenangabe…
Liebe Grüße
Ramona