Aktivierung von Entwicklungskosten, warum?

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. der Aktivierung von Entwicklungsaufwand.

Paragraph 255 HGB(2a),Satz 2 lautet:Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.

Werden sie nun getrennt, kann der Entwicklungsaufwand der GuV in der Bilanz aktiviert werden. Meine Frage wäre nun, was der Sinn dahinter ist? Wäre das dann eine Art Ausgleich des Aufwands?

Und bleibt der Aufwand dann trotzdem noch in der GuV bestehen? Wie wird das gehandhabt?

Vielen Dank schonmal für eine Antwort

Hallo,

Werden sie nun getrennt, kann der Entwicklungsaufwand der GuV
in der Bilanz aktiviert werden. Meine Frage wäre nun, was der
Sinn dahinter ist? Wäre das dann eine Art Ausgleich des
Aufwands?

wenn Du beispielsweise als Pharmafirma ein Medikament entwickelt hast, hast dabei 50 Mio Entwicklungskosten gehabt und hat ein Patent darauf angemeldet. Dann hast Du doch einen Vermögensgegenstand.

Es kann dann durchaus Sinn machen, den Anteileignern, den Gläubigern und anderen Adressaten das zu zeigen, dass da ein Vermögensgegenstand ist, der nutzbar ist und den man auch verkaufen könnte.

Dann kann er im HGB-Abschluss aktiviert werden (alle anderen, IFRS, US-GAAP usw., aktivieren das sowieso ganz selbstverständlich).

Und bleibt der Aufwand dann trotzdem noch in der GuV bestehen?
Wie wird das gehandhabt?

Nein, denn Du aktivierst ihn ja. Somit hast Du keinen Aufwand, sondern einen Vermögensgegenstand.

Gruß, Bernd

OK gut danke, verstanden.

Eine Frage hätte ich aber noch:

Hab aber mal gehört, dass der Vorteil eher bei der Verbuchung als Aufwand liegt, da man damit den Gewinn als Bemessungsgrundlage für die Unternehmenssteuern schmälert, wodurch die zu zahlenden Steuern auch weniger werden.

Ist es aus dieser Sicht dann überhaupt sinnvoll für das Unternehmen, zu aktivieren?

Danke schonmal

Hallo,

Ist es aus dieser Sicht dann überhaupt sinnvoll für das
Unternehmen, zu aktivieren?

kommt darauf an. Die Aktivierung führt ja dazu, daß ein höherer Gewinn gezeigt wird und das kann ja auch von Vorteil sein.

Gruß
Christian

Na gut, dann weiß ich ja aber immernoch nicht, wie ich vorgehen soll.
Das Ganze in der GuV lassen und nicht aktivieren, führt dazu, dass ich weniger Gewinn zu versteuern habe.

Eine Aktivierung führt dazu, dass ich mehr Vermögensgegenstände auf der Aktivseite meiner Bilanz habe, einen höher zu versteuernden Gewinn, aber das Unternehmen attraktiver wirkt auf die Anleger und somit der Kurs steigt und das Unternehmen an Wert gewinnt, z.B.?

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Hallo,

wenn Du beispielsweise als Pharmafirma ein Medikament
entwickelt hast, hast dabei 50 Mio Entwicklungskosten gehabt
und hat ein Patent darauf angemeldet. Dann hast Du doch einen
Vermögensgegenstand.

Nach IFRS aktiviert die Pharmabranche aber keine Entwicklungskosten, weil sie eine wichtige Eigenschaft weglässt. Und das mit Absicht.

Die Bedingungen müssen kumulativ erfüllt werden:

  • Die Fertigstellung ist technisch realisierbar
  • es besteht die Absicht (und Fähigkeit), den Vermögensgegenstand fertig zu stellen, zu nutzen und zu verkaufen
  • es wird voraussichtlich ein wirtschaftlicher Nutzen erzielt
  • es sind die Ressourcen vorhanden, um die Entwicklung abzuschließen, den Gegenstand zu nutzen oder zu verkaufen
  • Entwicklungskosten können zuverlässig ermittelt werden

Die Pharmaindustrie macht hier stets den dritten Punkt geltend. Problem ist, wenn die Kosten aktiviert werden und dann das Medikament nicht zugelassen wird.