Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Aktivierung von Entwicklungsaufwand.
Paragraph 255 HGB(2a),Satz 2 lautet:Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen.
Werden sie nun getrennt, kann der Entwicklungsaufwand der GuV in der Bilanz aktiviert werden. Meine Frage wäre nun, was der Sinn dahinter ist? Wäre das dann eine Art Ausgleich des Aufwands?
Und bleibt der Aufwand dann trotzdem noch in der GuV bestehen? Wie wird das gehandhabt?
Vielen Dank schonmal für eine Antwort