stellt Euch vor Ihr lebt im Norden eines grossen Landes.
Jetzt wollt Ihr ein Grundstück/Haus im Süden eben dieses Landes verkaufen.
Dort wohnt auch euer Schwager/Bruder/Freund der für euch alle Formalitäten erledigen würde. Könnte der auch die Vollmacht (schriftlich natürlich)erhalten für den nicht anwesenden Verkäufer beim Notar zu unterschreiben.?
ja kann er, lasst euch vom notar beraten wie ihr es machen wollt, damit der vertrag nicht hin und her geschickt werden, sonst braucht der südländer gleich eine notarielle vollmacht des nprdländers.
auf zum notar…
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Eine notarielle Vollmacht bevollmächtigt den Südländer, den Vertrag für den Nordländer zu unterschreiben.
Der Südländer (oder auch ein Notariatsangestellter im Büro des südländischen Notars) unterschreibt als so genannter „vollmachtloser Vertreter“ den Vertrag. Der wird dann vom Nordländer vor einem nordländischen Notar genehmigt. Klingt kompliziert, ist aber ein ganz regelmäßig verwendetes Verfahren in Notariatsangelegenheiten, wenn man nicht alle Parteien zu einer Zeit an einem Ort zusammenbekommt (man stelle sich vor, es gibt Verträge, die von zig Leuten unterschrieben werden müssen). Oft wollen die Parteien auch nicht zeitgleich am selben Ort zusammentreffen. Dann hilft obiges Verfahren ebenso.