Liebe Wissende,
eine Haftpflichtversicherung, Beginn 1963, wurde 2006 aktualisiet (erhöht). Die Kündigungsfrist war bis dahin 3 Monate zum Stichtag des nächsten Jahres. Mit der Erhöhung wurde die Laufzeit, also frühest mögliche Kündigungsfrist nun wieder auf 5 Jahre, nämlich auf 2011, datiert. Ist mit der Aktualisierung -ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers und maschinell eingetragen- diese Mindestlaufzeit zu recht und unkündbar wieder -wie bei einem Neuabschluss- auf 5 Jahre verlängert worden?
L.G., rollifern
Aktualisierung -ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers und
maschinell eingetragen- diese Mindestlaufzeit zu recht und
unkündbar wieder -wie bei einem Neuabschluss- auf 5 Jahre
verlängert worden?
Es ist faktisch ein Neuabschluß. Aber dem kann man innerhalb bestimmter Fristen widersprechen. Außerdem, wenn keine Unterschrift geleistet wurde, kann man den 5-Jahres vertrag sowieso wieder rückgängig machen.
Es ist faktisch ein Neuabschluß. Aber dem kann man innerhalb
bestimmter Fristen widersprechen. Außerdem, wenn keine
Unterschrift geleistet wurde, kann man den 5-Jahres vertrag
sowieso wieder rückgängig machen.
Könnte man nach einem Jahr nicht konkludentes Handeln unterstellen, wenn der Versicherungsschein vorliegt und ggf. ein andere Beitrag treu gezahlt wird?
Könnte man nach einem Jahr nicht konkludentes Handeln
unterstellen, wenn der Versicherungsschein vorliegt und ggf.
ein andere Beitrag treu gezahlt wird?
Natürlich, da hast Du vollkommen recht.
Ich hatte die Ausgangsfrage so verstanden, dass ein Versicherungsschein ins Haus geflattert gekommen ist, der neben der erwünschten Aktualisierung der Versicherungsbedingungen (und Deckungssummen) eine unerwünschte 5-jährige Laufzeit enthielt. Auf dieses Szenario bezieht sich meine Antwort.
Ich hatte die Ausgangsfrage so verstanden, dass ein
Versicherungsschein ins Haus geflattert gekommen ist, der
neben der erwünschten Aktualisierung der
Versicherungsbedingungen (und Deckungssummen) eine
unerwünschte 5-jährige Laufzeit enthielt. Auf dieses Szenario
bezieht sich meine Antwort.
Zur Aufklärung:
Ja, kam es zu einer unerwünschten 5-jährigen Llaufzeitverlängerung, eshalb mein Posting. Es kam ein Angebot der Haftpflichtversicherung für eine Erhöhung der Versicherungssumme und natürlich des Beitrages, mit dem Hinweis, dass die Versicherungssumme des laufenden Vertrages nicht mehr „auf dem neuesten Stand“ ist. Der Aktualisierung wurde tel. zugestimmt.
Wortlaut der novellierten Vers.-police:
Versicherungsnummer:xxxx
Beginn:xx.xx.1963+h Ablauf: xx.xx.2011+h
Die Frage anders formuliert:
Ist es nun ein neuer Vertrag mit berechtigter Laufzeit(Verlängerung) von 5 Jahren oder nicht, bzw. ist es „nur“ eine Novellierung des alten Vertrages ohne Laufzeitverlängerung mit den alten Kündigungsmodalitäten?
Danke und Gruß, rollifern
Aktualisierung -ohne Unterschrift des Versicherungsnehmers und
maschinell eingetragen- diese Mindestlaufzeit zu recht und
unkündbar wieder -wie bei einem Neuabschluss- auf 5 Jahre
verlängert worden?
Hallo Nordlicht,
Es ist faktisch ein Neuabschluß. Aber dem kann man innerhalb
bestimmter Fristen widersprechen.
Welcher Frist?
Außerdem, wenn keine
Unterschrift geleistet wurde, kann man den 5-Jahres vertrag
sowieso wieder rückgängig machen.
Wiso sowiso? 
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein/werden?
Danke und Gruß, rollifern
Es ist ein neuer Vertrag und meines Erachtens auch Rechtens (ideell evtl. zu unrecht), da Sie den Beitrag ohne Widerspruch leisten, somit handeln Sie konkludent!
Auf deutsch: Wenn Sie es nicht gewollt hätte, hätten Sie den Beitrag nicht überwiesen!
Hallo cassiesmann,
Es ist faktisch ein Neuabschluß. Aber dem kann man innerhalb
bestimmter Fristen widersprechen. Außerdem, wenn keine
Unterschrift geleistet wurde, kann man den 5-Jahres vertrag
sowieso wieder rückgängig machen.
Könnte man nach einem Jahr nicht konkludentes Handeln
unterstellen, wenn der Versicherungsschein vorliegt und ggf.
ein andere Beitrag treu gezahlt wird?
Das ist richtig! Aber ein konkludentes Handeln bezieht sich nur auf die Anerkennung des neuen Beitrages korrelierend und konform mit der Rechtfertigung der neuen Versicgerungssumme. M.E. wird aber kein neuer Vertrag -durch fehlende Unterschruift u. aus anderen Gründen- abgeschlossen…? Außerdem schriftlich in der neuen Police: Vers. Beginn xx.xx. 1963!!!
Danke, u. Gruß, rollifern
Natürlich hat man gewollt, aber explizit der Summe und nicht der Laufzeit… Schriftlich in der neuen Police: Beginn xx.xx.1963… Sieh auch oben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Natürlich hat man gewollt, aber explizit der Summe und nicht
der Laufzeit… Schriftlich in der neuen Police: Beginn
xx.xx.1963… Sieh auch oben.
Meine (bewusst bezügl. FAQ 1129 laienhafte) Interpretation sagt mir, wer den neuen Beitrag zahlt, hat die neben dem Versicherungsschein zugesandten Texte samt der Konsequenzen verstanden!
Zum Einen Rate ich zum Widerspruch, zum Andren zum rechtlichen Beistand!
Um es kurz und praktisch zu gestallten, Sie zahlen mehr Beitrag und es war Ihnen damals egal welche Auswirkungen das hat. Jetzt ärgern Sie sich und möchten raus aus dem Vertrag. Es gibt 2 Möglichkeiten, Sie finden einen Weg oder müssen da durch!
Den Weg werden Sie hier aber aufgrund der Sachlage und des konkreten Sachverhalts nicht, sondern nur von einen rechtlichen Beistand, bekommen, ob es sich lohnt entscheiden Sie!
Guten Tag rollifern,
Sie sind doch jemand, der nicht auf den Kopf gefallen ist.
Das zeigen Ihre Stellungnahmen. Sie scheuen nicht davor zurück,
sich in Fieseligkeiten zu verpuzzeln, die manchem Anwalt zur Ehre
gereichen würden. Gleichzeitig hüten Sie den Stichtag wie den Gral.
Um es kurz zu machen: Letzte Gewissheit in Ihrem Anliegen, das meines
Erachtens nicht zu den ganz wichtigen zählt, erhalten Sie von einem
Anwalt für Versicherungsrecht, dem Sie den Stichtag offenbaren.
Allerletzte Gewissheit erhalten Sie dann vom Amtsrichter, für den
Fall, dass sich der Versicherer auf ein solches Herumgeziehe überhaupt
einlässt. Wahrscheinlicher greift die allgemein bewährte Praxis,
wonach ein Versicherer, der sich nachdrücklich mit Anliegen dieser
Art konfrontiert sieht, Sie einfach aus dem Vertrag entlässt.
Voraussetzung dafür ist, dass es ein Haus mit Augenmaß ist und nicht zu der abgedrehten Sorte gehört, die sich wegen hundertüppsundüppzig
Taler vor den Kadi schleifen lässt.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Meine (bewusst bezügl. FAQ 1129 laienhafte) Interpretation
sagt mir, wer den neuen Beitrag zahlt, hat die neben dem
Versicherungsschein zugesandten Texte samt der Konsequenzen
verstanden!
Zum Einen Rate ich zum Widerspruch, zum Andren zum rechtlichen
Beistand!
Für die Informationen bis hierher meinen herzlichen Dank!
Werde Widerspruch einlegen und erst einmal die BaFin involvieren.
Gruß, rollifern
Guten Tag rollifern,
Guten Tag Günther,
Sie sind doch jemand, der nicht auf den Kopf gefallen ist.
Das zeigen Ihre Stellungnahmen. Sie scheuen nicht davor
zurück,
sich in Fieseligkeiten zu verpuzzeln, die manchem Anwalt zur
Ehre
gereichen würden. Gleichzeitig hüten Sie den Stichtag wie den
Gral.
Um es kurz zu machen: Letzte Gewissheit
in Ihrem Anliegen,das meines Erachtens nicht zu den ganz wichtigen
zählt,
aha…!
erhalten Sie von
einem
Anwalt für Versicherungsrecht, dem Sie den Stichtag
offenbaren.
Allerletzte Gewissheit erhalten Sie dann vom Amtsrichter, für
den
Fall, dass sich der Versicherer auf ein solches Herumgeziehe
überhaupt
einlässt. Wahrscheinlicher greift die allgemein bewährte
Praxis,
wonach ein Versicherer, der sich nachdrücklich mit Anliegen
dieser
Art konfrontiert sieht, Sie einfach aus dem Vertrag entlässt.
Voraussetzung dafür ist, dass es ein Haus mit Augenmaß ist und
nicht zu der abgedrehten Sorte gehört, die sich wegen
hundertüppsundüppzig
Taler vor den Kadi schleifen lässt.
Hoffentlich geht es ihnen jetzt besser!
Gruß
Günther
Gruß, rollifern