Hallo,
für mich ist diese ganze Abmahnwelle - jetzt mal unabhängig davon, ob die Herausgabe der IP-Adressen womöglich erschlichen wurde oder die User absichtlich falsch geroutet wurden, um sie dann abmahnen zu können - vollkommen unverständlich, was den rechtlichen Aspekt betrifft.
„The Archive AG“ als Rechteinhaber der Filme hat - wenn ich das richtig verstanden habe - die Anwälte U+C eingeschaltet. Wenn „The Archive AG“ der Meinung ist, dass die Filme zu Unrecht bei Redtube sind bzw. nicht rechtmäßig dort angesehen werden können … ja warum zum Geier gehen sie dann nicht gegen Redtube bzw. denjenigen vor, der diese Filme dort bereitgestellt hat?
Redtube als Betreiber der Seite hat nun eine einstweilige Verfügung gegen weitere Abmahnungen erwirkt. Find ich zwar gut, aber auch etwas unverständlich, da ja Redtube nicht abgemahnt wurde, sondern die User. Wäre es - siehe oben - sowieso nicht logischer gewesen, Redtube statt der User abzumahnen? Aber da traut sich wahrscheinlich kein Anwalt dran, da hinter Redtube ein Großkonzern steckt, sondern man wendet sich lieber an den kleinen Mann …
Genauso würde es sich für mich verhalten, wenn sich tatsächlich jemand daran traut, YouTube-Nutzer abzumahnen. Eine Abmahnung müsste aus meiner Sicht dann an Google als Seitenbetreiber gehen und nicht an denjenigen, der sich Videos dort anschaut. Aber ob sich tatsächlich Anwälte mit der Firma Google anlegen …
Für mich ist das, was jetzt im Rahmen von Redtube passiert, eine ganze miese Masche, um an Geld zu kommen und ggf. auch das Schamgefühl auszunutzen. Die Anwälte haben ja vor ein paar Tagen schon geäußert, es handle sich um einen Versuchsballon, da mit dem Abmahnen von Tauschbörsen-Nutzern kein Geld mehr zu machen sei. Sorry, aber da könnte ich echt ko**** … Aber Rechtsempfinden und Recht sind ja bekanntlich zwei paar Stiefel …
Und eins noch: Bei YouTube MUSS der Nutzer darauf vertrauen können, dass die dort gezeigten Videos rechtmäßig sind. Das muss grundsätzlich für alle Seiten im Internet gelten … es sei denn es ist offensichtlich, dass die Kopie unrechtmäßig ist (So ist’s auf jeden Fall gesetzlich/rechtlich geregelt, habe ich gerade gelsen http://www.recht-freundlich.de/tag/the-archive-ag). Bei Redtube würde ich sagen, dass eine Offensichtlichkeit hinsichtlich unrechtmäßiger Kopien nicht ansatzweise gegeben ist, während es bei Tauschbörsen wohl wesentlich offensichtlicher wird, dass es da nciht mit rehcten Dingen zugegangen ist …
Wird Zeit, dass der Gesetzgeber sich mit der Grauzone des Streamens schnellstens und eindeutig befasst … aber „schnell“ und „eindeutig“ in deutscher Politik und deutschen Gesetzen, noch dazu im „Merkel’schen Neuland“ …
Jetzt hab’ ich ein bisschen geschwafelt, sorry. Meine Frage(n) habe ich daher fett markiert … 
Danke und Servus,
Robert