Aktuelle Steueraspekte beim Immobilienverkauf

Hallo Zusammen,
der Gewiin aus Immobilienverkauf soll nicht versteuert werden, wenn das Obj. über 10 Jahre im Besitz des Eigentümers ist.

1.- Gilt diese Regel auch, wenn das Objekt in den 10 Jahren vermietet war, also Mieteinnahmen erzielt wurden?

2.- Muss man aus steuerlichen Aspekten beim Verkauf auf etwas beachten?

3.- Kann man notwendige Sanierungsarbeiten, die kurz vor dem Verkauf durchführen wurden ebenfals steuerlich geltend machen, auch wenn das Objekt kurz danach verkauft wird?

Danke und Grüße.

1.- Gilt diese Regel auch, wenn das Objekt in den 10 Jahren
vermietet war, also Mieteinnahmen erzielt wurden?

ja

2.- Muss man aus steuerlichen Aspekten beim Verkauf auf etwas
beachten?

nein

3.- Kann man notwendige Sanierungsarbeiten, die kurz vor dem
Verkauf durchführen wurden ebenfals steuerlich geltend
machen, auch wenn das Objekt kurz danach verkauft wird?

schwierig. man muss dokumentieren, dass die sanierungsarbeiten auf grund einer übermäßigen beanspruchung durch den mieter erfolgen mussten. raucherwohnung oder 10 katzen auf 45qm.

wenn das gelingt, dann können die erhaltungsaufwendungen noch der zeit der vermietung zugerechnet werden.

wenn nicht, und so ist es ja auch in den meisten fällen, dann hübscht man die hütte für den verkauf auf und damit fliegt das ganze in die steuerfreie verkaufsecke…

gruß inder

Hallo Inder,
vielen Dank für die Antwort.

Zum 2. Punkt:
Muss man den Verkauf überhaupt in der Steuererklärung angeben und wenn ja, wo soll das passieren, damit der Erlös keine steuerliche Auswirkung hat?

Danke und Grüße,
Fabian.

Nein