Aktueller Stand bei Agentur für Arbeit?

Hallo,

kann mir mal bitte beim aktuellen Stand helfen?

Wenn die AfA einen Stellensuchenden aus welch Gründen auch immer streicht, also aus der Liste der Suchenden rausnimmt, muß sie heute noch den Betroffenen informieren oder darf sie dies zwischenzeitich „klammheimlich“ machen.

Bis vor Kurzem mußte noch ein schriftlicher Hin-/Nachweis erfolgen…

Kenntn jamenad die heutige Rechtslageund auch ggfls. Verweisstellen dazu?

Besten Dank.

Grüsse

Henry

Hm. Also wer Leistung bezieht erhält grundsätzlich einen Aufhebungsbescheid. Bei Nichtleistungsempfängern ist das - soweit ich weiß - etwas anders. Wer seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, wird abgemeldet. Die genaue Gesetzesgrundlage kenne ich nicht. Allerdings wird auf die Mitwirkungspflichten irgendwo ganz vorne im SGB III verwiesen. Die Zumutbarkeiten sind irgendwo um den § 120 SGB III geregelt.