Akustische Keule gegen Einbrecher

Hallo,
wenn ein Einbrecher trotz Vorwarnung nach durchqueren einer Lichtschranke mit einem so richtig ekelhaft lauten Pfeifton empfangen wird, wird er vermutlich sein ursprüngliches Vorhaben aufgeben.

Macht man sich mit einer solchen Einrichtung strafbar? Man nimmt ja in Kauf, dass der Einbrecher danach einen Hörschaden hat.

MFG
Wepster

Hallo,

nein, das rechtswidrige Verhalten führt ja erst dazu, dass er eine Alarmanlage auslöst. Durch den Einbruch nimmt er das Risiko eines Gehörschadens schlüssig in Kauf. Alarmanlagen sind dazu da, unüberhör-/-sehbar Alarm zu geben. Das wissen auch Einbrecher und damit müssen sie halt rechnen. Berufsrisiko.

Außerdem ist ein Einbrecher verpflichtet, vor dem Einbruch eine betriebliche Gefährdungsanalyse zu machen und ggfls. Gehörschutz zu tragen. :wink:

Gruß
smalbop

Hallo,

wenn ein Einbrecher trotz Vorwarnung nach durchqueren einer
Lichtschranke mit einem so richtig ekelhaft lauten Pfeifton
empfangen wird, wird er vermutlich sein ursprüngliches
Vorhaben aufgeben.

Wie sieht denn diese Vorwarnung aus? Gibt es auch eine physische Barriere (verschlossene Tür etc.) oder nur die Lichtschranke? Wie laut ist die akustische Keule genau?

Ich wäre da etwas vorsichtig, denn vielleicht ist es ja gar kein Einbrecher, sondern nur ein verwirrter Obdachloser, der da Schutz vor dem Regen gesucht hat oder so etwas. Daher die Frage nach der verschlossenen Tür und nach der Art der Warnung.

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

nehmen wir mal an, an der Tür ist ein einfaches Zylinderschloss und der Hinweis auf eine Alarmsicherung.
Man kann ja auch so eine schöne Gehörschutz-Warntafel anbringen. Ich gehe in meinem Beispiel davon aus, dass es sich um eine Werkstatt auf einem Betriebsgelände handelt. Wenn der Einbrecher den Raum ohne Gehörschutz betritt, ist er selber schuld…
Die Lautstärke ist enorm. Man stelle sich eine Orgelpfeife vor, die mit 8 bar über einen DN32 Schlauch angeblasen wird.
Anwohner werden nicht beeinträchtigt.

MFG Wepster

Ich glaube, der Aspekt, auf den du hinaus möchtest, ist dieser hier:

http://www.studkom.de/stgb/at/13-37/antiznw.shtml

Levay

Hallo,
genau in diese Richtung denke ich, wobei mir Minen oder Selbstschussanlagen etwas überzogen erscheinen. Das taugt mehr für theoretische Gespräche, in der Realität würde man da alleine durch den Besitz schon Ärger bekommen.

Der Einbrecher (bzw. seine Bestandteile) soll (sollen) ja nicht gleich liegen bleiben, sondern er soll noch aus eigener Kraft möglichst weit weg laufen und nicht wieder kommen.

Eine andere Frage ist da noch, ob der Einbrecher den Betreiber der Beschallungseinrichtung überhaupt verklagen würde.

MFG
Wepster

Hallo

nehmen wir mal an, an der Tür ist ein einfaches
Zylinderschloss und der Hinweis auf eine Alarmsicherung.

Ist die Tür denn abgeschlossen oder das Schloss nur zu Deko da? Ich würde meinen, die Eigenschaft, bewusst rechtswidrig handelnder Einbrecher (und nicht Obdachloser/Betrunkener usw.) zu sein, ist erst gegeben, wenn man ein brechen muss, um reinzukommen.

Man kann ja auch so eine schöne Gehörschutz-Warntafel
anbringen. Ich gehe in meinem Beispiel davon aus, dass es sich
um eine Werkstatt auf einem Betriebsgelände handelt. Wenn der
Einbrecher den Raum ohne Gehörschutz betritt, ist er selber
schuld…

Auf einer Baustelle sah ich mal nicht näher spezifizierten und daher besonders abschreckend wirkenden Warnhinweis: „Chemische Einbruchsicherung“. Unter „Chemie“ fällt ja alles, von Säure über Giftgas bis hin zu Sprengstoffen…

Noch sinnvoller (und wohl rechtssicherer) wäre der Hinweis „Labor zur betriebsinternen Erprobung automatisch auslösender und letal wirkender Einbruchschutzmechanismen. Unbefugtes Betreten endet tödlich.“

Die Lautstärke ist enorm. Man stelle sich eine Orgelpfeife
vor, die mit 8 bar über einen DN32 Schlauch angeblasen wird.
Anwohner werden nicht beeinträchtigt.

Es sei denn, sie tragen keinen Gehörschutz :smile:

Gute Anregungen! Grins.

Man sollte Schlösser an Werkstattüren übrigens IMMER absperren, da sonst irgendwelchen neugierigen Mitmenschen irgendwelche schwere Gegenstände auf die Füße fallen könnten oder sie alles anfingern.

„Chemische“ Einbruchsicherungen kenne ich. Das sind meistens Tränengaskartuschen etc., die entweder elektrisch oder über Zugdraht ausgelöst werden. Hat aber den Nachteil, dass man sich auch nach Verschwinden des Einbrechers im betreffenden Raum nur sehr ungern aufhält.
Der akustische Einbrechervertreiber schweigt, sobald das Magnetventil (zeitgesteuert) für die Druckluft schließt oder die Anlage abgeschaltet wird.

MFG
Wepster

Hallo,

mach halt deinen akustischen Einbruchsschutz einen Tick leiser, so dass der Einbrecher nur erschrickt und nicht gleich einen Gehörschaden davon bekommt.

Du kannst es ja mit einem Bewegungsmelder koppeln und als zweite Stufe, wenn der Einbrecher nach 30 Sekunden immer noch nicht das Weite gesucht hat z.B., zusätzlich einen Tränengaskartusche zünden.

Und wenn er dann immer noch nicht weg ist, dann kann man auch nichts machen. Man kann schließlich keine Selbstschussanlage einbauen.

Schöne Grüße

Petra