Hallo Allerseits,
es gibt vor Gericht oder übergeordnete Stellen immer wieder Auseinandersetzungen, wo Aussage gegen Aussage steht. Da wird ein Nachbar wüst beschimpft, ein Lehrer misshandelt seinen Schüler oder ein Arbeitgeber verleumdet seinen Mitarbeiter.
Vor Gericht oder bei Schiedsstellen wäre es dann überzeugend, wenn man einen akustischen Mitschnitt hätte, sei es mit Tonband, Diktiergerät oder Handy. Aber sowas ist ja, wenn ich es hier richtig mitgelesen habe illegal, weil es gegen die Persönlichkeitsrechte des Abgehörten verstößt. Andererseits funktioniert ein solcher Mitschnitt nur heimlich.
1.) Wie wird ein solcher akustischer Beweis gesetzlich gewertet? Aus USA-Filmen kennt man ja das Prinzip, dass illegal erworbene Beweise nicht verwertet werden dürfen, egal wie schwerwiegend dieser Beweis ist. Wie sieht das in Deutschland/Österreich/Schweiz aus?
2.) Angenommen jemand hört am Telefon mit. Man könnte eine Situation provozieren, wo ein Zeuge am Handy mithört. Wie wird der Mithörer als Zeuge gewertet?
Gruß
Carlos