ich interessiere mich für die fachliche Beurteilung folgendes Falls:
Eine Person bekommt in der Nacht nach einer sportlichen Betätigung recht starke (nicht unaushaltbar, aber schon recht stark) Schmerzen im Fuß.
Am nächsten Morgen ruft er seinen Orthopäden A im Ort an, da die Fahrt zum nächsten Krankenhaus 30 Minuten entfernt wäre. Dieser ist leider im Urlaub.
Dann ruft er den Orthopäden B im Nachbarort an. Dort schildert er seine Schmerzen und die Tatsache, dass es sich um einen aktuen Fall handelt. Er wird mit dem Hinweis auf den vollen Terminkalender relativ unfreundlich abgelehnt.
Dann ruft er Orthopäden C an, der an „Notfallvertretung“ im AB von Orthopäde A genannt war. Auch hier will man ihn wieder mit Hinweis auf den vollen Terminkalender auf den Folgetag „vertrösten“ außerdem müsse man „Wartezeit mitbringen“. Erst als die Person erwähnt, dass er Privatpatient ist, wird das Gespräch kurz unterbrochen (anscheinend um Rücksprache mit dem Arzt zu halten) und dann wird die Person gebeten doch sofort vorbei zu kommen.
In der Untersuchung wurde ein Haarriss an einem Fußknochen festgestellt.
Nun meine konkreten Fragen:
Darf Orthopäde B einfach wegen vollem Terminkalender einen solchen akuten Fall ablehnen? Soll die Person sich bei der Ärztekammer über B beschweren.
Die Person schilderte den Vorfall - insbesondere die Schmerzen - so wie sie waren: Nicht unaushaltbar, aber schon recht stark, insbesondere beim Aufsetzen des Fußes ohne Last auf den Boden. Die Person bekam allerdings den Eindruck, dass sie hätte übertreiben müssen, um überhaupt von Sprechstundenhilfe von B angemessen ernst genommen zu werden. Sind die Ärzte/Arzthelferinnen wirklich schon so abgestumpft?
Wie ist das Verhalten von Orthopäde C mit den immer wieder getätigten Aussagen vereinbar, dass PKV-Patienten nicht bevorzugt würden?
Bei Orthopäden im akuten Fall niemals nicht anrufen, wenn man gesetzlich versichert ist.
Immer gleich und sofort auf der Matte stehen. Wenn du erst mal vorm Tresen stehst schicken die dich nicht weg.
Und bei jedem Facharzt immer als erstes erwähnen, daß man privat ist…
Zum anderen: Ja, die behaupten immer, es würde niemand bevorzugt.
Ist aber niemals nicht so.
Bei ALLEN Fachärzten, die ich in meinem Leben aufgesucht habe (bin schon mein ganzes Leben Privat) wurde ich zu 90% bevorzugt behandelt.
In den 70ern und 80ern gab es teilweise sogar zwei verschiedene Wartezimmer mit gehobener Ausstattung für Privatpatienten…
Beim Orthopäden gings letztens sogar so weit, daß nicht mal mein Mann warten musste, sondern sofort dran kam, weil die der Meinung waren, er wäre auch privat, nur weil ich ihn begleitet hatte…
Darf Orthopäde B einfach wegen vollem Terminkalender einen
solchen akuten Fall ablehnen? Soll die Person sich bei der
Ärztekammer über B beschweren.
Ja, darf er (im Prinzip). Beschweren kann sich der Pat. selbstverständlich, es wird aber zu nichts führen.
Die Person schilderte den Vorfall - insbesondere die
Schmerzen - so wie sie waren: Nicht unaushaltbar, aber schon
recht stark, insbesondere beim Aufsetzen des Fußes ohne Last
auf den Boden. Die Person bekam allerdings den Eindruck, dass
sie hätte übertreiben müssen, um überhaupt von
Sprechstundenhilfe von B angemessen ernst genommen zu werden.
Sind die Ärzte/Arzthelferinnen wirklich schon so abgestumpft?
Normalerweise werden Schmerzpatienten auch in Praxen n i c h t abgewiesen. Wie miamei schon richtig erwähnt: wenn möglich, am Besten mit schmerzverzerrtem Gesicht tief in die Augen der Sprechstundenhilfe schauen…
Wie ist das Verhalten von Orthopäde C mit den immer wieder
getätigten Aussagen vereinbar, dass PKV-Patienten nicht
bevorzugt würden?
Wenn du die Behandlung als solche meinst, gibt es so gut wie keine Unterschiede. In Terminierung und Wartezeit sicherlich, denn der Arzt muss ja die (höhere) Liquidation irgendwie rechtfertigen können.