folgende (hypothetische) Frage:
Ist es rechtens, bei einer Rechnung mit Datum vom Samstag 31.12.11 am Dienstag 03.01.12 eine Mahnung zu schicken? Und daraufhin am Donnerstag 05.01.12 eine zweite Mahnung gleich hinterher? (Alle Schreiben wurden per Post zugestellt, mit dem Zahlungsziel: „Rechnung ist sofort fällig“, sowie mit 5 und 10 EUR Mahngebühr).
Der Rechnungssteller muß, wenn man die Tage betrachtet, überhaupt nicht abgewartet haben, ob die Zahlung überhaupt bei ihm eingegangen ist (gehen wir mal von einem Postweg von 1 Tag aus).
Das eine Rechnung sofort bezahlt werden muß ist klar, doch gibt es irgendwelche Fristen, die der Rechnungssteller gewähren muß? (Ich denke z.B. an die Zeit, die eine Überweisung zwangsläufig braucht etc.)
Ich hoffe, ich konnte meine Überlegungen etwas verständlich ausdrücken und bedanke mich schon mal fürs Lesen und Eure Antworten.
gehen wir mal davon aus, dass der Rechnungssteller selbstständiger Arbeitnehmer ist und der Rechnungsempfänger Arbeitgeber. Auf den Rechnungen steht: „Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig“.
Weiterhin nehmen wir an, dass der Arbeitgeber von 24.12.11 bis 08.01.12 Betriebsferien hatte.
Wie hoch ist Rechnung denn insgesamt?
Sind die 10€ nur Peanuts?
Falls ja, macht der Zeitaufwand der dafür aufgewendet werden muss einen größeren Wert aus als den Betrag einfach zu zahlen.
Ich würde allerdings bei einer solchen Unverschämtheit die Konsequenz ziehen den Angestellten/Dienstleister/Selbstständigen nicht weiter zu beschäftigen/neue Aufträge zu erteilen.
Dies ist eine praktische Antwort und spiegelt nicht die rechtliche Situation wieder.
gehen wir mal davon aus, dass der Rechnungssteller
selbstständiger Arbeitnehmer ist und der Rechnungsempfänger
Arbeitgeber. Auf den Rechnungen steht: „Der Rechnungsbetrag
ist sofort fällig“.
draufschreiben kann man viel auf eine Rechnung. Das ändert aber nichts an einem vorher abgeschlossenen Vertrag.
Also: worum geht es hier eigentlich? Aufgrund welcher Abmachung wird die Rechnung gestellt?
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn ich einen Handwerker hole, wo Rechnungszahlung eher
üblich ist, dann ist es Verhandlungssache.
keine Ahnung, was Du für Handwerker kennst. Heutzutage ist es üblich Handwerker auf Rechnung zu bezahlen, da etwas anderes nicht vom FA anerkannt wird.
Wurde nichts vereinbart sind 30 Tage der Standard.
Wie kommst Du darauf? Rechnungen ohne Zahlungsziel sind in der Regel sofort (nach Erhalt Ware/Dienstleistung/Rechhnung) fällig. Oder meintest Du die 30 Tage für den Verzug?
Ich dachte das habe ich oben schon geschrieben…hab ich mich wohl getäuscht.
Also, wir nehmen an:
Auf der Rechnung steht: „Rechnungsbetrag ist sofort fällig“
In der Praxis aber wurde ein Zahlungsziel bis zu 4 Wochen nach Rechnungszustellung akzeptiert (Monate Juni bis November).
folgende (hypothetische) Frage:
Ist es rechtens, bei einer Rechnung mit Datum vom Samstag
31.12.11 am Dienstag 03.01.12 eine Mahnung zu schicken? Und
daraufhin am Donnerstag 05.01.12 eine zweite Mahnung gleich
hinterher? (Alle Schreiben wurden per Post zugestellt, mit dem
Zahlungsziel: „Rechnung ist sofort fällig“, sowie mit 5 und 10
EUR Mahngebühr).
Wann ist die Rechnung bei Dir denn eingegangen?
Wie kommt der „Einzelunternehmer“ auf z.B. 10 EUR Mahngebühr?
„Sofort“ heißt nach meiner Kenntnis ohne schuldhaftes Zögern.
Hast Du am Tage des Rechnungseinganges sofort gezahlt?
Auf der Rechnung steht: „Rechnungsbetrag ist sofort fällig“
Die Fälligkeit der Rechnung wird nicht beim Ausstellen der Rechnung festgelegt, sondern im Vertrag! Anmerkung dazu (weil’s oft vergessen wird): Auch mündliche Absprachen dieser Art sind Verträge.
In der Praxis aber wurde ein Zahlungsziel bis zu 4 Wochen nach
Rechnungszustellung akzeptiert (Monate Juni bis November).
Was heißt „akzeptiert“? Wurde darauf hingewiesen, dass die Zahlung eigentlich sofort fällig wäre, oder nicht?
Was heißt „akzeptiert“? Wurde darauf hingewiesen, dass die
Zahlung eigentlich sofort fällig wäre, oder nicht?
was genau würde das ändern?
Wenn(!) es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, dann wurde (anscheinend) nicht groß über das Zahlungsziel geredet. Wenn dann aber, nach getaner Arbeit darauf hingewiesen wurde, dass der Vertragspartner eigentlich sofortige Zahlung erwartet, entfaltet das für die früheren Verträge sicher keine Wirkung mehr, sehr wohl aber für die folgenden.
Was heißt „akzeptiert“? Wurde darauf hingewiesen, dass die
Zahlung eigentlich sofort fällig wäre, oder nicht?
was genau würde das ändern?
Wenn(!) es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, dann…
Du hast Dich aber auf die alten Verträge bezogen. Und die sind hier völlig schnuppe. Genauso wie das bisherige akzeptieren evt. verspäteter Bezahlung.
Gruß
loderunner (ianal)
Wenn(!) es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, dann…
Du hast Dich aber auf die alten Verträge bezogen. Und die sind
hier völlig schnuppe. Genauso wie das bisherige akzeptieren
evt. verspäteter Bezahlung.
Der Rechtsauffassung kann ich nicht folgen. Wenn mündliche Verträge ohne Zahlungsziel gemacht werden, dann aber, bei der Zahlung, darauf hingewiesen wird, dass man eigentlich eine sofortige Zahlung erwartet, kann man das schon als Absprache für zukünftige Verträge werten.