Akzeptanz der Rechtsberatungsleistung

Hallo,

ausnahmsweise mal eine allgemeine Rechtsfrage. :smile:

Kann es sein, dass zwar sehr viele Leute ein Rechtsproblem jedweder Art haben bzw. hatten, jedoch die Qualität der Rechtsberatung nicht zu schätzen wissen.

Mir fällt folgendes in letzter Zeit vermehrt auf. Gerade bei Leistungen des Rechtsanwalts wird, meist von Privatleuten, auf der eigentlichen Leistung ("Der hat ja bloß einen Brief geschrieben und will dafür x €) rumgehackt. Wird dabei lediglich die eigentliche handwerkliche Leistung vermisst bzw. der gedankliche Aufwand unterschätzt? Nach dem Motto, was der RA sich bei seinem Schriftsatz, etc. gedacht hat zählt nichts, ist überflüssig?

Gerade Rechtsproblematiken sind meiner Ansicht im Ergebnis vielleicht simpel. Man darf es oder nicht. Aber der Weg dorthin ist mitunter äußerst verstrickt und will für jede individuelle Beratung neu erörtert werden. Verkennen dies viele?

Bin auf andere Meinungen gespannt.

Servus!

ausnahmsweise mal eine allgemeine Rechtsfrage. :smile:

Und von mir gibt’s allein für die brillante Frage schonmal ein Sternchen. Habe jetzt keine zeit, werde mich aber später dazu auskotzen.

Hallo Ulf,

ausnahmsweise mal eine allgemeine Rechtsfrage. :smile:

Aha? Als Rechtsfrage hätte es wohl lauten müssen: " Ist es rechtlich zulässig, dass ein Laie den wert einer RA-Tätigkeit nicht so einschätzt, wie die Gebührenordnung zu vorschreibt… :smile:

Kann es sein, dass zwar sehr viele Leute ein Rechtsproblem
jedweder Art haben bzw. hatten, jedoch die Qualität der
Rechtsberatung nicht zu schätzen wissen.

Wenn die Qualität der Arbeit stimmt, weiss der „Kunde“ diese bestimmt auch zu schätzen.

Mir fällt folgendes in letzter Zeit vermehrt auf. Gerade bei
Leistungen des Rechtsanwalts wird, meist von Privatleuten, auf
der eigentlichen Leistung ("Der hat ja bloß einen Brief
geschrieben und will dafür x €) rumgehackt.

Ist eben für den Normalbürger mit 10 € Stundenlohn schwer verständlich, dass ein RA für 30 Minuten anhören und anschließenden schreiben einer DIN A4-Seite mehr als 100 € verlangt. Mir ist nicht verständlich, dass ein intelligenter (dass setzte ich bei dem Studium einfach mal vorraus) RA das nicht nachvollziehen kann.

Wird dabei
lediglich die eigentliche handwerkliche Leistung vermisst bzw.
der gedankliche Aufwand unterschätzt?

Da scheinst Du Dir doch Gedanken über die Gedanken eines Mandanten gemacht zu haben. :smile: Ich denke das kommt der Sache schon ganz nahe.

Nach dem Motto, was der
RA sich bei seinem Schriftsatz, etc. gedacht hat zählt nichts,
ist überflüssig?

Das wohl weniger bzw. seltender.

Gerade Rechtsproblematiken sind meiner Ansicht im Ergebnis
vielleicht simpel. Man darf es oder nicht. Aber der Weg
dorthin ist mitunter äußerst verstrickt und will für jede
individuelle Beratung neu erörtert werden. Verkennen dies
viele?

Ohne Zweifel. Otto-Normalverbraucher geht eben davon aus, dass die meisten Dinge sich im rechtlichen Grundsatz gleich sind und ein RA das eben mal so aus dem Arm schütteln kann. Dann wird der vermutete Zeiaufwand in Relation zum Honorar gesetzt und erzeugt beim Mandanten arge Verwunderung.

Bin auf andere Meinungen gespannt.

Manche Dinge sind eben so, wie sie sind. Das bekommt man nicht aus den Köpfen. Sicherlich wird es auch genügend RA geben, die sich über die Preise des Fliesenlegers, Malers, Kfz-Mechanikers usw aufregen… Das ist eben immer alles nur eine Frage des Standpunktes. Oder?

Gruß Steffen B.

Hallo!

Wenn die Qualität der Arbeit stimmt, weiss der „Kunde“ diese
bestimmt auch zu schätzen.

Das ist leider nur zum Teil so.

Mir fällt folgendes in letzter Zeit vermehrt auf. Gerade bei
Leistungen des Rechtsanwalts wird, meist von Privatleuten, auf
der eigentlichen Leistung ("Der hat ja bloß einen Brief
geschrieben und will dafür x €) rumgehackt.

Ist eben für den Normalbürger mit 10 € Stundenlohn schwer
verständlich, dass ein RA für 30 Minuten anhören und
anschließenden schreiben einer DIN A4-Seite mehr als 100 €
verlangt. Mir ist nicht verständlich, dass ein intelligenter
(dass setzte ich bei dem Studium einfach mal vorraus) RA das
nicht nachvollziehen kann.

Es liegt vielleicht daran, dass viele Umsatz mit Einkommen verwechseln? Eine Stunde Autoreparatur kostet auch öfters mehr als 100 €, abgesehen davon, dass es überhaupt nicht richtig ist, dass Anwälte pro Stunde 100€ kassieren. Das Honorar ist streitwertabhängig und in Sachen, die den Normalbürger häufig betreffen, also idR mit geringem Streitwert, wesentlich niedriger, oft mE zu niedrig. Es gibt allerdings schon auch bestimmte Fälle, in denen ich auch das Anwaltshonorar für zu hoch halte. In diesen Fällen kann man (in Österreich) durchaus günstigere Pauschalvereinbarungen treffen. Andererseits muss ich natürlich schon sagen, dass eine gute Rechtsberatung und -vertretung auch etwas wert ist und entsprechend kostet.

Nach dem Motto, was der
RA sich bei seinem Schriftsatz, etc. gedacht hat zählt nichts,
ist überflüssig?

Das wohl weniger bzw. seltender.

Kommt auf den Mandanten an.

Gerade Rechtsproblematiken sind meiner Ansicht im Ergebnis
vielleicht simpel. Man darf es oder nicht. Aber der Weg
dorthin ist mitunter äußerst verstrickt und will für jede
individuelle Beratung neu erörtert werden. Verkennen dies
viele?

Ohne Zweifel. Otto-Normalverbraucher geht eben davon aus, dass
die meisten Dinge sich im rechtlichen Grundsatz gleich sind
und ein RA das eben mal so aus dem Arm schütteln kann. Dann
wird der vermutete Zeiaufwand in Relation zum Honorar gesetzt
und erzeugt beim Mandanten arge Verwunderung.

Bin auf andere Meinungen gespannt.

Manche Dinge sind eben so, wie sie sind. Das bekommt man nicht
aus den Köpfen. Sicherlich wird es auch genügend RA geben, die
sich über die Preise des Fliesenlegers, Malers,
Kfz-Mechanikers usw aufregen… Das ist eben immer alles nur
eine Frage des Standpunktes. Oder?

Völlig richtig. Anwaltskosten könnte man z.B. durch eine gute Rechtsschutzversicherung vermeiden. Trotzdem haben viele Leute keine, das verstehe ich nicht.

Gruß
Tom

Hallo Ulf,

Kann es sein, dass zwar sehr viele Leute ein Rechtsproblem
jedweder Art haben bzw. hatten, jedoch die Qualität der
Rechtsberatung nicht zu schätzen wissen.

Oder die Rechtsberatung auch nicht so dolle war? Es gibt zwar
eine Gebührenordnung aber keine Kontrolle ob der Rechtsbeistand
auch wirklich so genannt werden kann.

Mir fällt folgendes in letzter Zeit vermehrt auf. Gerade bei
Leistungen des Rechtsanwalts wird, meist von Privatleuten, auf
der eigentlichen Leistung ("Der hat ja bloß einen Brief
geschrieben und will dafür x €) rumgehackt. Wird dabei
lediglich die eigentliche handwerkliche Leistung vermisst bzw.
der gedankliche Aufwand unterschätzt? Nach dem Motto, was der
RA sich bei seinem Schriftsatz, etc. gedacht hat zählt nichts,
ist überflüssig?

In einem Zeitalter wo man z.B. Software (ümmesönst, Internet sei
Dank), Musik und Filmen jeglichen Anspruch an Arbeit abspricht
warum sollten da Anwälte von dieser Denke verschont bleiben?

„Geiz ist geil“ und die Anwälte, Schornsteinfeger, Notare, …
haben weder eine Konkurenz (preislich gesehen), noch kann man
nachvollziehen was die wirklich tun. Mit der Hände Arbeit jedenfalls
nicht und das ist das Problem.

Gerade Rechtsproblematiken sind meiner Ansicht im Ergebnis
vielleicht simpel. Man darf es oder nicht. Aber der Weg
dorthin ist mitunter äußerst verstrickt und will für jede
individuelle Beratung neu erörtert werden. Verkennen dies
viele?

Verkennen viele, das in einer Software mit unter 200 Mannjahre
arbeit stecken?

Bin auf andere Meinungen gespannt.

Das ist „leider“ das momentane Verständnis von geistigen und
schöpferischen Leistungen. Daher verwundert mich das nicht wirklich.

Warum soll es Anwälten besser gehen wie mir… :smile:

Gruß
Stefan

Hallo Ulf,

ganz so ist es auch nicht.

Diese Fragen kommen immer nur von Leuten, die dafür bezahlen müssen.

Und das sind zumeist die die was verbockt haben, oder die die sich - zumeist gegen den Rat des Anwalts - in aussichtslose Verfahren stürzen… klar gibt es auch Ausnahmen. Aber da gilt: RSV hilft.

Gruß Ivo

Ist eben für den Normalbürger mit 10 € Stundenlohn schwer
verständlich, dass ein RA für 30 Minuten anhören und
anschließenden schreiben einer DIN A4-Seite mehr als 100 €
verlangt. Mir ist nicht verständlich, dass ein intelligenter
(dass setzte ich bei dem Studium einfach mal vorraus) RA das
nicht nachvollziehen kann.

Otto-Normalverbraucher geht eben davon aus, dass
die meisten Dinge sich im rechtlichen Grundsatz gleich sind
und ein RA das eben mal so aus dem Arm schütteln kann. Dann
wird der vermutete Zeiaufwand in Relation zum Honorar gesetzt
und erzeugt beim Mandanten arge Verwunderung.

Ich schreibe mal von mir selbst ab :wink:

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Ciao, Wotan