Hallo Ulf,
ausnahmsweise mal eine allgemeine Rechtsfrage. 
Aha? Als Rechtsfrage hätte es wohl lauten müssen: " Ist es rechtlich zulässig, dass ein Laie den wert einer RA-Tätigkeit nicht so einschätzt, wie die Gebührenordnung zu vorschreibt… 
Kann es sein, dass zwar sehr viele Leute ein Rechtsproblem
jedweder Art haben bzw. hatten, jedoch die Qualität der
Rechtsberatung nicht zu schätzen wissen.
Wenn die Qualität der Arbeit stimmt, weiss der „Kunde“ diese bestimmt auch zu schätzen.
Mir fällt folgendes in letzter Zeit vermehrt auf. Gerade bei
Leistungen des Rechtsanwalts wird, meist von Privatleuten, auf
der eigentlichen Leistung ("Der hat ja bloß einen Brief
geschrieben und will dafür x €) rumgehackt.
Ist eben für den Normalbürger mit 10 € Stundenlohn schwer verständlich, dass ein RA für 30 Minuten anhören und anschließenden schreiben einer DIN A4-Seite mehr als 100 € verlangt. Mir ist nicht verständlich, dass ein intelligenter (dass setzte ich bei dem Studium einfach mal vorraus) RA das nicht nachvollziehen kann.
Wird dabei
lediglich die eigentliche handwerkliche Leistung vermisst bzw.
der gedankliche Aufwand unterschätzt?
Da scheinst Du Dir doch Gedanken über die Gedanken eines Mandanten gemacht zu haben.
Ich denke das kommt der Sache schon ganz nahe.
Nach dem Motto, was der
RA sich bei seinem Schriftsatz, etc. gedacht hat zählt nichts,
ist überflüssig?
Das wohl weniger bzw. seltender.
Gerade Rechtsproblematiken sind meiner Ansicht im Ergebnis
vielleicht simpel. Man darf es oder nicht. Aber der Weg
dorthin ist mitunter äußerst verstrickt und will für jede
individuelle Beratung neu erörtert werden. Verkennen dies
viele?
Ohne Zweifel. Otto-Normalverbraucher geht eben davon aus, dass die meisten Dinge sich im rechtlichen Grundsatz gleich sind und ein RA das eben mal so aus dem Arm schütteln kann. Dann wird der vermutete Zeiaufwand in Relation zum Honorar gesetzt und erzeugt beim Mandanten arge Verwunderung.
Bin auf andere Meinungen gespannt.
Manche Dinge sind eben so, wie sie sind. Das bekommt man nicht aus den Köpfen. Sicherlich wird es auch genügend RA geben, die sich über die Preise des Fliesenlegers, Malers, Kfz-Mechanikers usw aufregen… Das ist eben immer alles nur eine Frage des Standpunktes. Oder?
Gruß Steffen B.