Akzeptieren durch Nicht-Widersprechen

Hallo Experten,

ich habe von einem Bekannten eine etwas eigenartige Geschichte mitbekommen, die ich mangels Internetanschlusses dieses Herrns gerne mal hier zur Diskussion stellen würde. (Sorry wenn es etwas länger wird, ist aber irgendwie eine komische Geschichte.)

Situation:
Sein Arbeitgeber möchte in einer zeitlich begrenzten Projektphase (bis Frühjahr/Sommer nächsten Jahres) ein leistungsabhängiges Entgeltsystem (konkret geht es wohl um das Weihnachtsgeld, das variabel gestalten werden soll) einführen. Die Teilnahme an diesem Projekt ist selbstverständlich gaaaaaaaanz freiwillig, d.h. man muß eine schriftliche Erklärung abgeben, daß man gedenkt daran teilzunehmen. Mein Bekannter hat dieses nun auch getan; diese Erklärung war explizit so formuliert, daß er sein Einverständnis nur für die zeitlich begrenzte Projektphase gegeben hat.
Nun erhält er eine Vetragsänderung, in der dieses variable Entgeltsystem enthalten ist, die interessanterweise von seiner Seite nicht gegenzuzeichnen ist. Darin ist mit keinem Wort erwähnt, daß die Geschichte zeitlich begrenzt sein soll. Vielmehr sind sogar noch Formulierungen enthalten, die auf eine Fortführung der Sache schließen lassen könnten.

Sein Problem:
Er hat sein Einverständnis nur für eine begrenzte Zeit gegeben. Die Vertragsänderung, die wie gesagt von ihm nicht gegenzuzeichnen ist, enthält diese Begrenzung definitiv nicht. D.h. Einverständnis und Vertragsänderung weichen deutlich voneinander ab.

Was soll er tun?
Der Änderung gleich widersprechen mit dem Hinweis, sie entspricht nicht seiner Einverständniserklärung?
Oder aber die Sache ruhen lassen und am Ende der Projektzeit ggf. erklären: „So Jungs ich steig aus, schließlich habe ich nur für die Projektzeit zugestimmt und die Vertragsänderung habt ja nur Ihr und nicht ich unterschrieben, d.h. ich habe sie nie akzeptiert.“
Bei letzterer Methode sehe ich das Problem, daß man sagen könnte, er hat die Änderung durch sein „Nichtwidersprechen“ akzeptiert (so ähnlich wie bei Mietwohungne, wenn man einen Mangel erst nach 2 Jahren reklamiert), auch wenn er die Vertragsänderung nie unterschrieben hat.

Wie sieht’s aus?

Danke und Gruß abi

Hi,

vorab: Nur ein Kaufmann kann durch Schweigen zustimmen. Aber: Dein Bekannter schweigt ja nicht nur, sondern arbeitet ja auch. Will sagen: Hier handelt es sich m.E. um konkludentes Handeln, d.h. der Vertrag liegt vor und Dein Bekannter handelt/arbeitet entsprechend.

Meiner Meinung nach sollte er das Problem direkt ansprechen oder eben mit den Konsequenzen leben, d.h. die dauerhafte Gültigkeit akzeptieren. Im Zweifel könnte man aber auch einen Anwalt für Arbeitsrecht ansprechen.

Gruß
Christian