Al-Geld

Liebe/-r Experte/-in,
hallo, eine Frage: zählt eine Abfindung bei der Berechnung des Al-Geldes bis zur Versicherungsgrenze auch dazu?

Danke für die Antwort.

Gruss
R.H.

Hallo,

ja eine Abfindung (je nach Höhe) kann beim Alg I angerechnet werden.
Am besten nutze eine Leistungsberatung bei Deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
Liebe Grüße
Marion

Hallo,

eine Abfindung kann zum Ruhen des Anspruchs führen, sofern die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.
Bei der Berechnung wird eine Abfindung nicht berücksichtigt.

Gruß

Hallo,
nein zählt zur Berechnung nicht dazu. Wird höchstens angerechnet, falls die AG-seitige Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

LG

Hallo,
die Frage kann ich nicht beantworten, denn ich bin im SGB II-Bereich tätig. Arbeitslosengeld I gehört zum Rechtskreis SGB III. Frage einfach ins Forum stellen. Da sind auch Kollegen aus dem SGB III-Bereich :smile:))
Gruß tisch66