ich auf eine Frage gestoßen: Wer kann Alarminstallateur werden? Braucht man dafür einen Titel? Könnte jemand daherkommen und sagen: Ich mache jetzt eine Firma und installiere Alarmsysteme für Wohnungen und Büros?
Ich habe z.B. gehört, dass nicht jeder einen Friseursalon eröffnen kann, ohne Meister zu sein. Wo erfahre ich eigentlich, welche Berufe welche Voraussetzungen aus gesetzlicher Seite erfordern, bevor man sie ausüben darf?
Gerne auch Links oder Hinweise auf andere Quellen.
ich auf eine Frage gestoßen: Wer kann Alarminstallateur
werden? Braucht man dafür einen Titel? Könnte jemand
daherkommen und sagen: Ich mache jetzt eine Firma und
installiere Alarmsysteme für Wohnungen und Büros?
Frag bei der Handwerkskammer nach (die Antwort wird dort allerdings tendenziell eher negativ sein, dafür aber wasserdicht). Ich denke mal, dass Alarminstallateur in den Bereich des Elektrohandwerks fällt und somit Meisterpflichtig ist (eine gute betriebliche Haftpflichtversicherung ist ebenfalls anzuraten).
Ich habe z.B. gehört, dass nicht jeder einen Friseursalon
eröffnen kann, ohne Meister zu sein. Wo erfahre ich
eigentlich, welche Berufe welche Voraussetzungen aus
gesetzlicher Seite erfordern, bevor man sie ausüben darf?
Handwerkskammer
Gerne auch Links oder Hinweise auf andere Quellen.
Dieser Verein dürfte eher auf Deiner Seite stehen, als die Handwerkskammer: http://www.buhev.de
hier http://www.hwk-trier.de/1-14/1-14-nr2.html findest Du eine Liste der handwerklichen und handwerksähnlichen Berufe. Beide Gruppen sind Pflichtmitglieder der Handwerkskammer, wobei es bei den handwerksähnlichen Tätigkeiten keinen Meisterzwang zum Führen eines Betriebes gibt. In diesen Berufen gibts aber auch keine geregelten Ausbildungsgänge, von Initiativen einzelner Unternehmen abgesehen.
Ein auf Alarmanlagen spezialisierter Betrieb wird sich ebenfalls als handwerksähnlich einstufen lassen, so daß jedermann ohne Qualifikationsnachweis dieser Tätigkeit nachgehen kann.
Für den Gründer, der Alarmanlagen installieren möchte, ist die Handwerkskammer ein Gegner, mindestens aber eine lästige Stelle, die Beiträge ohne erkennbare Gegenleistung haben will. Wenn Du so eine Tätigkeit planst und keinen Meisterbrief hast, solltest Du trotzdem mit der Handwerkskammer Kontakt aufnehmen, um die handwerksänliche Einstufung abzusichern. Geht an der Stelle etwas schief, kann das zur Betriebsschließung führen.
Alarmanlagen gehören zum Berufsbild der Fernmeldeelektroniker. Durch Anpassung der Berufsbilder wurde das Handwerk (wie auch Radio & Fernsehtechnik) dem IT-Handwerk zugeschlagen. Durch die Verbindung der Artverwandschaft mit dem neuen Elektrotechnik Handwerk, zu dem auch die Elektroinstallateure gehören, ist es heute durchaus so, daß dieses Handwerk - sofern es sich als IT-Betrieb hat eintragen lassen, Fernmeldeanlagen bauen darf.
Es ist für die Volkswirtschaft immerhin besser eine Meisterprüfung zu haben, als daß für jede kleine Arbeit ein Zertifikat nachgewisen werden muß. Doch grade die Alarmanlagenbauer haben da eine Außnahmeregelung - sicher von der Industrie, die sich nicht in den Karten schauen lassen will so gewollt. Alarmanlagenbauer brauchen eine sogenannte VdS Zulassung, die durch eine Prüfung und den Nchweis, daß man bereits 10 Alarmanlagen nach VdS gebaut hat. Das geht aber nicht, weil die Zulassung fehlt - und hier beißt sich die Katze im Stert. Außerdem muß nach Zulassung durch den VdS jährlich mindestens 1 Anlage nach VdS nachgewisen werden, da die Zulassung sonst erlischt.
Wenn ich sowas machen wollte, so würde ich einen Einzelhandel für Alarmanlagen bzw. für Elektronikausrüstung anmelden. Dann ist die Industrie und Handelskammer zuständig. Es ist durchaus erlaubt die gehandelte Ware auch in Betrieb zu setzen. Ob dazu auch die Verlegung eines Stückchen Kabel gehört ist doch nur Auslegungssache bzw. Wortschreiberrei.
Na.ja usw.