Hat jemand eine Ahnung, wie man ein Zeitungsabo von 24 Monaten (Albatros Medienvertrieb) wieder loswird? (Weil man es nicht möchte, kein Geld hat und zu dem Zeitpunkt der Unterschrift unter Antibiotika stand und den Ex-Drogen-Typ nur los werden wollte)
Kann man sowas auch irgendwie rückgängig machen auch wenn es schon über einen Monat her ist?
Wie sieht es mit mündlichen Absprachen, eines solchen „Vertreters“ aus? Sind diese garnicht geltend, auch wenn der jenige sag, man könne sich auf seinen Namen berufen?
Natürlich weiss ich noch was. Vertrag ist Vertrag und nur obwohl Du nun keinen Bock mehr hast (und man nun auch damals krank war und der Typ swoieso ein Ex-Junky ist) musst Du ihn trotzdem einhalten. So ist das manchmal…
a) 14 Tage Widerrufsrecht, wie erwähnt
b) Kannst per Unterschrift auch darauf verzichten, wenn die Leistungsbereitstellungs schon eher beginnt
Ansonsten sind geschlossene Verträge zu halten.
Anbei: Ich kenne keine psychisch aktiven Antibiotika die dafür sorgen würden, dass man alles unterschreibt oder Krankheiten die einen daran hindern die Tür zu schließen, dann ist der Drücker sogar schneller weg als eine Unterschrift dauert.
Also sei tapfer und verbuch es als Lehrgeld. Gute Besserung.
Sagt mir doch alle am besten nochmal, dass ich dumm bin… ich weiß es selbst, danke.
Und natürlich gibt es keine „psyschisch aktiven“ Antibiotika, aber wenn du krank bist und dieses Zeug nimmst, kann mir keiner erzählen dass man voll zurechnungsfähig ist. Aber dass soll die Sache auch nicht entschuldigen.
Viellicht kennt ja doch noch einer noch einen Ausweg…
Sagt mir doch alle am besten nochmal, dass ich dumm bin… ich
weiß es selbst, danke.
Und natürlich gibt es keine „psyschisch aktiven“ Antibiotika,
aber wenn du krank bist und dieses Zeug nimmst, kann mir
keiner erzählen dass man voll zurechnungsfähig ist. Aber dass
soll die Sache auch nicht entschuldigen.
Hallo,
Tut sie auch nicht, den Antibiotika blockieren nicht die Zurechnungsfähigkeit, aber egal.
Viellicht kennt ja doch noch einer noch einen Ausweg…
Wurdest du den schriftlich über die Wiederrufsmöglichkeit aufgeklärt?
Falls nein hast du da noch eine Möglichkeit, den da hast du eine längere Wiederrufsfrist.
Falls nein, kannst du noch so lange hier rumfragen, da gibt es keinen Ausweg, es gilt das Verträge einzuhalten sind.