Moings…
Hey, ich habe mir einen Empfänger zu gelegt von Albrecht und
habe die Frequenz von der Polizei eingestellt empfange zwars
was aber sehr schlecht und un deutlich, was kann das sein was
kann man machen???
Du wirst es zwar nicht hören wollen, aber ich werde es trotz allem
sagen…
Das, was du tust ist verboten!!!
Und zwar nach § 86 TKG [Telekommunikationsgesetzt]
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
[§ 85 bezieht sich auf das Fernmeldegeheimniss]
Servutz
Stephan