Albtraum beim Hausverkauf

Hallö,
wir haben unser Haus verkauft und ein neues gekauft (Umbesicherung um unsere Zinsen aus 2004 zu halten).
Jetzt stellt sich heraus dass die Käufer unseres alten Hauses zum per Notarvertrag festgelegten Zahlungstermin nicht gezahlt haben dieser war der 27.12.2007 bis Heute konnten wir keinen Geldeingang feststellen.
Wir stehen in Kontakt mit den Käufern und ihrem Bankberater die beide beteuern es wäre nur ein Versehen usw.
interessiert uns aber nicht weiter, weil dass Geld bereits Gestern auf dem Konto der Verkäufer unseres neuen Hauses sein sollte!

Unsere Frage: Wie berechnen wir die Verzugszinsen richtig (Zinsrechnung kriegen wir noch selbst hin) aber wer kann uns da beraten was wir alles an Schaden geltend machen können?

Ganz zu Schweigen davon wenn die Verkäufer unseres neuen Hauses ebenfalls darauf bestehen bei uns den Verzug geltend zu machen…wäre ja nur recht und billig…der Notar ist keine große Hilfe, meint nur wir sollten die Anmahnen und eben alles geltend machen…was ist aber alles?

Danke für eine kurze!
MfG

Hallo Astrah,

Deine „Sorgen“ sind verständlich - solange tatsächlich in Kürze das Geld eingeht, sollte der Schaden überschaubar bleiben . . .

Als nächstes solltest Du mit dem Verkäufer des neuen Hauses sprechen und ihm die Situation erläutern - für etwaigen Schaden wird er ggf. Dich/Euch in Regress nehmen und das könnt Ihr mit Euerem Käufer ebenso.

Allerdings kann m. W. jeweils nur Ersatz für tatsächlich nachweisbaren Schaden (z. B. Verzugszinsen, Notarkosten usw.) rechtlich durchgesetzt werden.

P. S. Ich äußere hier nur meine persönliche Einschätzung und führe keine Rechtsberatung durch!

habt ihr ein gesichertes Treuhandkonto gemacht?
Weil dann sind alle Partein auf der sicheren Seite!

habt ihr ein gesichertes Treuhandkonto gemacht?

Was nützt das, wenn der Käufer nicht gezahlt hat und deswegen das selbst-erworbene Haus nicht bezahlt werden kann ?

Weil dann sind alle Partein auf der sicheren Seite!

Erstmal haben alle Parteien ein Problem.

Hallo

Unsere Frage: Wie berechnen wir die Verzugszinsen richtig

Laßt das einen Anwalt machen, nicht nur wegen der Zinsen, sondern weil für Euch zwei Verträge daran hängen. Der Anwalt sollte für Euch mit dem Käufer des bisherigen Hauses und dem Verkäufer des neuen Hauses sprechen.

da beraten was wir alles an Schaden geltend machen können?

siehe oben.

…der Notar ist keine große Hilfe,

Ist in dieser Situation auch nicht seine Aufgabe.

Gruß und viel Glück

Nordlicht

Hallö,
danke für die schnelle Info!

Wir haben ein Treuhandkonto, auf diesem ist auch schon der Eigenanteil der Käufer unseres Hauses…also schon mal etwas…

Wenn wir den gesamten Schriftverkehr über den Anwalt machen lassen, wer zahlt den denn? Unsere Rechstschutz oder auch die säumigen Käufer?

Habe Gestern mit den Käufern gesprochen und es scheint da ein größeres Problem zu geben mit dem Geld…aber er konnte mir nicht erklären welches…werde Heute aber nochmal mit ihm sprechen, denn wenn auch in absehbarer Zeit nicht mit dem Geld zu rechnen ist haben wir ein ernsthaft großes Problem…

Gott sei´s gedankt, dass wir denen nicht schon den Schlüssel gegeben haben!

Werden aber inzwischen den wirtschaftlichen Übergang im neuen Haus machen (auch ohne gezahlt zu haben), da wir da schon wohnen und nicht möchten dass die Noch-Besitzerin unsere Nebenkosten Zahlen muß…die kann sie ja dann auch wieder einklagen, also zahlen wir unseren Strom und Wasser lieber gleich selbst.

Danke für die Infos!
MfG

ich geh mal davon aus das die meisten Partein eine Bankfinanzierung machen und da landet das Geld immer auf dem Treuhandkonto und nie gleich auf ein privates.
Auser die Käufer hatten es komplett bar dann könnts a Problem werden.
Ich weiss es nur aus der bei uns üblichen Praxis.
Käufer finanziert ein Objekt. Bekommt das JA der Bank, es geht zum Kaufvertrag und innerhalb von einem gewissen Zeitraum zahlt die Bank auf das Treuhandkonto des Rechtsanwalts der die Abwicklung macht.

Und wenn das ganze rechtliche gemacht wurde überweist der Rechtsanwalt auf das private Konto der Verkäufer.
So läuft das meistens. Selten das eine Partei den kompletten KAufpreis bar hat.

Dani

So läuft das meistens. Selten das eine Partei den kompletten

Völlig richtig. Hast Du das Problem realisiert ? Der Käufer hat eben nicht bezahlt und deswegen gerät die Fragestellerin jetzt bei ihrem Hauserwerb in Zahlungsverzug.