Aldi gibt mir mein Geld nicht zurück!

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe am 30.08.2005 ein Autoradio gekauft (17 Monate her)
In der zwischenzeit ging das Autoradio kaputt und wurde von einen Freund bei Aldi abgegeben die haben das Radio eingeschickt und es ist dann repariert zurück gekommen.

Dann ging das Autoradio wieder kaputt (Okt/06) auch das ist dann nach einer Woche repariert worden und habe es dann wiederbekommen. Mit leichten zweifeln.

Ende Dezember 06 ist es dann zum Dritten mal kaputt gegangen.

Nach langer Zeit bin ich heute zu Aldi und wollte das Radio zurückgeben, habe ich zumindest gedacht. Man sagte man mir das ich das Geld nicht wiederbekomme und das die das höhstens zum Dritten mal zur reparatur einschicken können. Und nach seinem Wortlaut kann er mir das Geld auf keinen Fall zurückgeben auch wenn das dann wieder kaputt gehen sollte.

Was soll ich tun ich will das Autoradio nicht mehr heben auf keinen Fall. Einen Anwalt wegen 70,- muss nicht sein.

Hallo,

nichts für ungut, aber was erwartest Du bei einem Autoradio für 70 EUR? Soll Aldi dir demnächst noch Geld geben weil Du ihr Radio spazieren fährst und ihm die Welt zeigst?

Selbst Aldi muß Geld verdienen, schon jetzt hat Aldi das Gerät mehrfach eingeschickt und Mitarbeiter haben sich gekümmert und an Dir sicher nichts verdient, wenn nicht gar draufgelegt.

Du hast das Radio inzwischen seit langer Zeit in Gebrauch und hattest Nutzen davon. Da kannst Du jetzt schlecht den vollen Kaufpreis zurückverlangen, außerdem wird die Gewährleistung abgelaufen sein und auf Garantie hat Aldi schon mal ausgebessert.

Es mag sein daß Du theoretisch noch irgendeinen Anspruch durchsetzen könntest, aber unabhängig von der - unklaren - Rechtslage setzt man sich irgendwann dem Ruf eines kleinkarierten Pedanten aus… und Du bist nahe dran. Wenn Du ein „Billigradio“ kaufst kannst Du nicht erwarten daß es eine Lebensdauer wie ein 1000 EUR-Radio eines Markenherstellers hat.

Gruß,

MecFleih

Hallo,

hör nich auf den Vorposter - offenbar vergessen, seine Pillen in der richtigen Reihenfolge zu nehmen …

nun zum Thema

das „neue“ Gewährleistungsrecht bestimmt eine Zeit von 24 Monaten als Zeitraum, in der der Verkäufer für die verkaufte Ware die Gewähr zu leisten hat!!

Wenn ein Artikel in dieser Zeit defekt ist, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung verpflichtet; diese ist idR als Nachbesserung (Reparatur) zu leisten - dies ist hier dreimal augenscheinlich aufgetreten und fewhlgeschlagen! NACH dem dritten erfolglosen Versuch der Reparatur KANN der Käufer die weitere Reparatur ablehnen und die Wandlung (Ware zurück = Geld zurück) verlangen!

Dies ist hier offensichtlich geschehen - ich kenn die Wege bei Aldi (woanders schon) nicht SO genau, aber du solltest diesen Fall nicht weiter in der Filiale zu regeln versuchen - die Zahl der studentisch-ahnungslosen Hilfspraktikantenstellvertreterassistenten in diesen Läden ist erschreckend - such dir im Netz deine nächstgelegene Aldizentrale (meist die großen Auslieferungslager), vereinbar telefonisch oder per mail einen Termin mit dem Qualitätsmanagement und du wirst sehen - meist (!) gibts nicht nur das Geld zurück (dazu ist Aldi sowieso verpflichtet) sondern meiner Erfahrung nach auch noch ein give-away.

und notfalls (und nur bei totaler Uneinsichtigkeit deines Gegenübers) im persönlichen Gespräch auch nochmal den Anwalt erwähnen …

LG
Ralf

Hallo Ralf!

das „neue“ Gewährleistungsrecht bestimmt eine Zeit von 24
Monaten als Zeitraum, in der der Verkäufer für die verkaufte
Ware die Gewähr zu leisten hat!!

Wenn ein Artikel in dieser Zeit defekt ist, ist der Verkäufer
zur Nacherfüllung verpflichtet…

Wenn ein Defekt in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eintritt, muß der Verkäufer nachbessern. Vom 7. Monat bis zum Ablauf von 24 Monaten muß der Käufer nachweisen, daß es sich um einen von Anfang an vorhandenen Herstellungs- oder Materialfehler handelt. Der erforderliche Nachweis kann vom Käufer in vielen Fällen nur schwer oder gar nicht geführt werden.

Die Regelung mit verschiedenen Beweispflichten bei der Sachmängelhaftung ist wohl so kompliziert, daß in der Praxis der gemeine Verkäufer und der gewöhnliche Kunde fälschlicherweise von durchgängig 2 Jahren Sachmängelhaftung ausgehen und danach handeln. Das heißt aber noch lange nicht, daß es besonders schlau ist, mehr als 6 Monate nach dem Kauf womöglich auf dem Gerichtsweg Nachbesserung einzufordern, obwohl der oben erwähnte Nachweis nicht geführt werden kann.

Gruß
Wolfgang

1 Like

Auf so ne Antwort hab ich gewartet

nichts für ungut, aber was erwartest Du bei einem Autoradio
für 70 EUR?

Ich erwarte das man das Autoradio mindestens 2 Jahre benutzen kann.
Leider kann ich mir nicht leisten jedes Jahr ein neues Radio zu kaufen das will ich auch überhaupt nicht.

Ausserdem ist es egal ob das autoradio 70 oder 200 EUR gekostet hat.
Es kann doch nicht sein das es in nichtmal 1,5 Jahren 3 Mal kaputt geht. oder?

Es mag sein daß Du theoretisch noch irgendeinen Anspruch
durchsetzen könntest, aber unabhängig von der - unklaren -
Rechtslage.

Ich weis das ich recht habe und mein Geld zurückfordern kann aber ich halte es für wenig sinnvoll bei 70 EUR einen Anwalt einzuschalten.
Ausserdem habe ich niemanden gefragt der KEINE Ahnung hat und nur seinen Dampf ablassen will.

setzt man sich irgendwann dem Ruf eines
kleinkarierten Pedanten aus… und Du bist nahe dran. Wenn Du
ein „Billigradio“ kaufst kannst Du nicht erwarten daß es eine
Lebensdauer wie ein 1000 EUR-Radio eines Markenherstellers
hat.

Ich muss mir also ein Radio kaufen das 1000 EUR kostet damit ich damit mindestens 2 Jahre musik hören kann das ist doch schwachsinn.

Ausserdem rede ich nicht von Lebensdauer (so ein tolles 1000 EUR Radio hält bestimmt 10 Jahre^^ ) sondern von einer Mindeslebensdauer und 2 Jahre sollten es schon MINDESTENS sein so wie es im Gesetz steht.

1 Like

Juhu- Aldi gibt mir mein Geld! +Die Ganze Story…
Das ist in der zwischenzwit passiert:

Meine freundliche aber doch bestimmte art hat mich doch nicht in stich gelassen.

Nach dem ich bei 2 verschiedene Aldi Filialen aufgelaufen bin, weil ich in der ersten Filiale an eine in vielleicht 5 Minuten eingewiesende Kassiererin geraten bin. Bin ich am selben Tag Abends zu einer anderem Filiale gefahren. Dort bin ich an einen „freundlichen“ (er hat sich gut unter kontrolle halten können) Filialleiter geraten. Dort habe ich meinen Fall geschildert (seihe Frageartikel). Nach wenigen Minuten wurde unsere Diskusion von seinen Ewig Orientalisch klingelden Handy unterbrochen.

Nachdem ich ihn mehrfach auf mein Recht auf Gelderstattung gepocht habe wurde mir 3 Optionen gewährt.

Zitat: „Sie können es einschicken und es wird repariert oder
sie schicken es ein und es wird repariert oder sie schmeissen
das Radio in den Müll aber das währe doch schade um das geld
(Zynisch gesprochen)“

Da ich mich etwas mit der strucktur von Discountern auskenne und die im grunde alle gleich sind wollte ich mit dem Bezirksleiter/in sprechen. Laut Filialeiter hätte dieser leider keine Zeit für mich (ok war schon 19 Uhr). Bevor ich also die Filiale verlassen habe mit Radio unter dem Arm hab ich mir noch die Nummer von Aldi’s „Regionalverwaltung“ in Langenfeld geben lassen. Leider konnte ich keinen mehr erreichen auf dem Weg ins freie (Mo-Fr 8:00-17:00 Uhr). So wartete ich auf den Nächsten Tag. *harhar* =)

Am nächsten Tag - es war grad 11 Uhr - rufte ich bei Aldi in Langenfeld an, eine freundliche stimmte ertönte am Telefon nachdem ein paar freundliche Worte gewechselt wurden hat man mich nach und nach immer höher in die „Vorgesetzten-Pyramide“ von Aldi verbunden. Dort schilderte ich nun meinen Fall (siehe Frage Artikel) die Dame am anderen ende wollte sich nun mit der Bezirksleiterin in verbindung setzten diese wird sich dann melden - jedoch nicht vor Donnerstag Abend.

Es ist Freitag 10 Uhr das Handy klingelt, uj die Bezirksleiterin meldet sich, wenige kurze fragen später… „Von welchen Aldi möchten Sie Ihr Geld zurück?“

—THE END—

Hmm warum nicht gleich so? Das kommt davon wenn man Personen beschäftigt die keine Ahnung haben. Solche sachen lernt man in der Kaufmännischen Ausbildung im ersten Halben Jahr.

Im meinem Fall §440 BGB
Beim ersten versuch hatte ich keine wahl ob Nachbesserung oder Neulieferung das wäre dann §439 Abs. 1 BGB
Ausserden soll laut Schild im Kassenbereich nur der Hersteller für den Artikel verantwortlich sein wenn dieser älter als 2 Monate sei. Der zahlt aber auf keinen Fall den Kaufpreis aus diese Klausel benachteiligt Verbraucher insgesamt in unangemessener Weise und verstößt gegen § 307 BGB. Dies werde ich noch prüfen vielleicht hat einer ne Idee. Ein solches Schild konnte ich nicht entdecken.

PS: Die Bezirksleiterin hatte leider ihre Handynummer unterdrückt leider keine Chance um bei Problemen direkt bei Ihr anzurufen. =(

Mal gucken wie es bei Lidl läuft hab grad ein Radio gesehn für 70,-€…
fortsetzung folgt…

Das ist in der zwischenzwit passiert:

Meine freundliche aber doch bestimmte art hat mich doch nicht
in stich gelassen.

Ja reine Kulanz, bei mir hättest du bei solch einem geringen Betrag sicherlich kein Geld mehr erhalten.

Von Beweislastumkehr hast du schon mal was gehört?

Und jetzt gleich in den nächsten Discounter und das nächste Radio gekauft…

Von Beweislastumkehr hast du schon mal was gehört?

Natürlich, nach 6 Monaten. Aber der fehler/defekt ist und war definitiv nicht von mir hervorgerufen wurden da bin ich mir 100% sicher.

Und jetzt gleich in den nächsten Discounter und das nächste
Radio gekauft…

Sicherlich nicht…

ich denke einen Händler die möglichkeit zu geben 2 mal zu reparieren ist wohl mehr als genug. Würde gerne sehen wie JCK gucken würde wenn er so ein Radio hätte.

Das das reine Kulanz ist, sehe ich auch so.

Die hätten genauso auch sagen können „Sorry, du musst nachweisen, dass der Fehler im Radio nicht von dir ist, aber vor Gericht!“ Dann hättest du mehr Kohle ausgegeben für den Anwalt als die Rückerstattung wert ist, und den entsprechenden Nachweis zu erbringen ist nicht gerade einfach.
Somit hätte Aldi 70 Miese weniger…

Das ist ja alles interessant unter Kaufmännern.
Habe mir Eure Artikel (Kauf Radio Aldi) alle durchgelesen und möcht gern selbst einen Beitrag dazu abgeben mit einem Beispiel aus eigener Erfahrung:
Habe vor kurzem einen Toaster (für ganze 7,95EUR gekauft) bei einem ALDI reklamiert nach gut einem Jahr, weil dieser kein Brot mehr rösten wollte. Der Hebel zum „rösten“ blieb einfach nicht unten. Mit Hebel festhalten und das ganze dann ein paar Mal hintereinander wurde dann der Toast endlich mal was. Aber irgendwann hat`s mir mal gereicht. Günstig gekauft, hin oder her, meinen Anspruch auf zweijährige Garantie habe ich dann doch in Anspruch genommen. So sich über einen Toaster zu ärgern wollte ich auch nicht. Habe den Toaster mit Originalverpackung und Originalquittung (natürlich alles schön aufgehoben)zu einer Aldi-Filiale gebracht und die sagten mir, das Gerät muss ich einschicken an den Hersteller. (So geht das bei Aldi)
OK, gemacht, auch noch portokostenfrei, weil der Hersteller das in seiner Garantieerklärung geschrieben hat. Und nach drei Tagen hatte ich plötzlich einen gleichaussehenden nagelneuen Toaster.
Das ganze war mir zwar etwas peinlich wegen dem günstigen Kaufpreis und die Kosten für die Abwicklung waren mittlerweile für den Hersteller wahrscheinlich höher, als er daran verdient hat.
Aber: Der jetztige Toaster funktioniert einwandfrei und ich bin ein zufriedener Kunde!
Gruss an alle Kaufleute
flexi

1 Like

Hallo!

Günstig gekauft, hin oder her, meinen Anspruch auf zweijährige
Garantie habe ich dann doch in Anspruch genommen.

Garantieren kann ein Hersteller, was immer möchte. Er kann auch garantieren, den Toaster die nächsten 100 Jahre persönlich bei Dir abzuholen und stets ein Blumenstrauß nebst Leihtoaster zu überreichen. Wenn solche Vereinbarung beim Kauf getroffen wurde, hast Du den Anspruch. Solche freiwillig vom Hersteller und/oder Verkäufer angebotenen Leistungen muß man von den gesetzlichen Regelungen unterscheiden.

Gruß
Wolfgang

Du bist ja ganz schön hartnäckig :smile:))))
Schön, dass es geklappt hat. Nur schade um die Zeit die vergeudet wurde.

Kulanz hin oder her, wer einen Artikel zum Verkauf anbietet der sollte auch bei Problemen (Garantiezeit?) dafür gerade stehen. Erst Recht Giganten wie ALDI.

Schönen Gruss
Krümel