Aleinerziehendenfreibetrag / Kinderfreibetrag

Hallo liebe Auskenner,

steht der Alleinerziehendenentlastungsbetrag eigentlich irgendwo auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet? Wenn ja, wo (kann auf meiner nämlich nix finden)?

Angenommen, ein Kindsvater (nicht verheiratet, keine Lebensgemeinschaft) hat den halben Kinderfreibetrag und die Mutter hat den anderen halben auf der Lohnsteuerkarte. Angenommen, er ist selbständig - nutzt ihm das dann überhaupt irgendwas oder wäre es sinnvoll, wenn die Mutter (sozialversicherungspflichtig beschäftigt) sich den ganzen Freibetrag eintragen lässt? Oder macht das eigentlich insgesamt sowieso keinen Unterschied, weil das doch irgendwie mit dem Kindergeld verrechnet wird?

Danke euch für eure Antworten!

Teddy

Hallo Teddy!

Hallo liebe Auskenner,

steht der Alleinerziehendenentlastungsbetrag eigentlich
irgendwo auf der Lohnsteuerkarte verzeichnet? Wenn ja, wo
(kann auf meiner nämlich nix finden)?

Meines Wissens steht er dort nicht verzeichnet! Der Grund dafür liegt auf der Hand und geht aus der nächsten Anwort hervor:

Angenommen, ein Kindsvater (nicht verheiratet, keine
Lebensgemeinschaft) hat den halben Kinderfreibetrag und die
Mutter hat den anderen halben auf der Lohnsteuerkarte.
Angenommen, er ist selbständig - nutzt ihm das dann überhaupt
irgendwas oder wäre es sinnvoll, wenn die Mutter
(sozialversicherungspflichtig beschäftigt) sich den ganzen
Freibetrag eintragen lässt?

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von der „Summe der Einkünfte“ abgezogen. Demnach ist völlig unerheblich wo die Einkünfte entstanden sind.

Oder macht das eigentlich
insgesamt sowieso keinen Unterschied, weil das doch irgendwie
mit dem Kindergeld verrechnet wird?

Kindergeld verrechnet?!

Danke euch für eure Antworten!

Teddy

Gerne :smile:

Chris

Angenommen, ein Kindsvater (nicht verheiratet, keine
Lebensgemeinschaft) hat den halben Kinderfreibetrag und die
Mutter hat den anderen halben auf der Lohnsteuerkarte.
Angenommen, er ist selbständig - nutzt ihm das dann überhaupt
irgendwas oder wäre es sinnvoll, wenn die Mutter
(sozialversicherungspflichtig beschäftigt) sich den ganzen
Freibetrag eintragen lässt?

Oder macht das eigentlich
insgesamt sowieso keinen Unterschied, weil das doch irgendwie
mit dem Kindergeld verrechnet wird?

Kindergeld verrechnet?!

Hier geht es mir um der KINDERfreibetrag (das, was auf der Lohnsteuerkarte neben der Lohnsteuerklasse steht). Da gibt es doch diese sogenannte Günstigerprüfung, wo berechnet wird, ob es günstiger ist den Freibetrag zu erhalten oer Kindergeld…? Oder bringe ich da jetzt was durcheinander?

Danke schon mal für die Antwort zum Alleinerziehendenfreibetrag, hab ich soweit verstanden.

Grüßle vom Teddy

Hallo Teddy,

du meinst den „entlastungsbetrag für alleinerziehende“ gem. § 24b EStG (1.308 EUR p.a.). dieser ist nicht zu vermischen mit den kinderfreibeträgen/betreuungsfreibeträgen des § 32 EStG denn nur bei denen wird die sogen. „günstigkeitsprüfung“ durchgeführt = kindergeld besser als kinderfreibetrag? hier (und nur hier) wird im laufenden jahr zuerst kindergeld gezahlt (mtl. 154 EUR), der KiFB wirkt sich im laufe des jahres nur auf soli und kirchensteuer aus. erst bei der steuerveranlagung wird ggf. das kindergeld quasie durch den kinderfreibetrag ersetzt indem die steuererstattung höher ausfällt.

der § 24b ist in der lohnsteuerklasse II enthalten (§38b I Nr. 2 EStG). diese steuerklasse kann nur einer haben (also ein elternteil). bei selbständigen (ohne lst-karte) wirkt sich der betrag bei den EStVorauszahlungen bzw. bei der steuererklärung erstmals aus.

der § 24b sollte dem elternteil zustehen, bei dem das kind wohnt.

mfg vom

showbee