Alg 1

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich bin neu hier und habe eine Frage:

ich habe mich am 24.11.08 selbstständig gemacht. Hier hatte ich noch einen Restanspruch von 120 Tagen. Ich habe mich weiter freiwillig beim Arbeitsamt versichert. Vor meiner Selbständigkeit war ich mit Unterbrechungen pflichtversichert. Hat sich mein Anspruch nun aufgebraucht? Hätte ich sofort Anspruch auf erneutes ALG 1 und werden auch versicherungspflichtige Zeiten vor meiner Selbstständigkeit zur Neuberechnung herangezogen oder beginnt die neue Anwartschaft erst nach dem Aufbrauchen meines Restanspruches. Ich hoffe, dass waren nicht zuviele Fragen. Vielen Dank im voraus.

hallo
bin in dieser sache überfragt,bin auch kein experte

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